Hallo Hausmeister Krause,
während einer Altersrente dürfen Sie uneingeschränkt weiterarbeiten. Ein Hinzuverdienst wird hier seit dem 01.01.2023 nicht mehr berücksichtigt. Allerdings müssten Sie das mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Die KV/PV-Pflicht besteht auch für die Rente, unabhängig davon, ob Sie bereits für eine Beschäftigung entsprechende Beiträge leisten.
Beitragszeiten, die Sie während eines Altersrentenbezuges leisten, erhöhen Ihre Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Anschließend geschieht dies immer zum 01.07. eines Jahres.
Steuerrechtliche Fragen können wir als Experten der Deutschen Rentenversicherung leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung