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Experten-Antwort

Rente und weiter Arbeiten ??

von Hausmeister Krause05.04.2023 | 09:53
72 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , guten Morgen zusammen !! Bald ist es soweit , ich kann mit 64,2 J. anstatt mit 66,2 J in die vorgezogene Rente gehen ,da ich 48 Beitragsjahre voll habe, Frage: Kann ich die Rente beziehen , und voll weiter Arbeiten wie bisher ?? Frage: Was ist mit den Sozialabgaben von der Rente , wenn ich voll zeit weiter mache ,der Arbeitgeber führt ja Sozialabgaben weiter ab , muss ich zweimal KV & PV bezahlen ?? oder wie läuft das ?? Frage: Wenn ich Rente beziehe,und weiter Arbeite wie bisher,erhöht sich mein Rentenanspruch dann auch ( Rentenpunkte ) ?? Frage: Wie stehe ich Steuerlich da ?? wird die Rente und der Arbeitslohn in einen Topf geworfen ( Steuererklärung ) und lohnt sich das weiter Arbeiten überhaupt ?? Würde mich über eine Antwort freuen !! MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hausmeister Krause,

während einer Altersrente dürfen Sie uneingeschränkt weiterarbeiten. Ein Hinzuverdienst wird hier seit dem 01.01.2023 nicht mehr berücksichtigt. Allerdings müssten Sie das mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Die KV/PV-Pflicht besteht auch für die Rente, unabhängig davon, ob Sie bereits für eine Beschäftigung entsprechende Beiträge leisten.

Beitragszeiten, die Sie während eines Altersrentenbezuges leisten, erhöhen Ihre Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Anschließend geschieht dies immer zum 01.07. eines Jahres.

Steuerrechtliche Fragen können wir als Experten der Deutschen Rentenversicherung leider nicht beantworten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Ulricham 05.04.2023 | 10:28
Lieber Hausmeister Krause, unter diesem link https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… auf der homepage der DRV Bund finden Sie erst einmal Basisinformationen zu genau Ihrer Frage. Gruß Ulrich
HiergibtsKekseam 05.04.2023 | 12:40
Sowohl die Altersrente als auch das Arbeitseinkommen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht und gehen beide in die Ernittlung des "zu versteuernden Einkommens" (zvE) ein. Ein Teil Ihrer Bruttorente bleibt dabei wegen des persönlichen Rentenfreibetrages grundsätzlich steuerfrei. Die Beiträge zu Krankenkasse und Pflegeversicherung (sowohl auf die Rente als auch auf das Arbeitseinkommen) veringern ebenso das zvE. Dann gibt es noch den Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.230 Euro, der ebenfalls steuerfrei bleibt. Weitere Abzüge z.B. aufgrund weiterer Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sind prinzipiell natürlich immer möglich und verringern das zvE weiter. Letzlich wird dann auf das zvE die entsprechende Einkommensteuer fällig. Der jährliche steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro bleibt dabei immer steuerfrei. Wie hoch die Einkommenstuer dann ausfällt, hängt natürlich von der Höhe des zvE ab (Steuerprogression). Im Internet finden sich diverse Seiten, in denen man nach Eingabe des zvE sofort die Höhe der Einkommensteuer berechnet bekommt. Auch kann man dort bei Bedarf die sosenannten Grundsteuertabellen herunterladen.
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