In diesem Thread wurden Einträge gelöscht, die gegen die Netikette verstoßen.
Viele Grüße
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Ihr Admin
Hallo Mary,
durch den Bezug der Altersrente ergibt sich eine Einkommensänderung, die Sie der Rentenversicherung mitteilen müssen, die für die Zahlung der Witwenrente zuständig ist. Dies gilt auch dann, wenn es derselbe Rentenversicherungsträger ist, der für Ihre Altersrente zuständig ist. Für die Mitteilung der Einkommensänderung können Sie das Formular R0660 nutzen. Das ist dann besonders sinnvoll, wenn Sie neben der Altersrente weitere eigene Einkünfte haben sollten. Mit der Inanspruchnahme der Altersrente muss z. B. ja nicht zwangsläufig das Ende jeglicher Beschäftigung verbunden sein.
Das ist kein Weitblick sondern ein überflüssige Ergänzung einer eindeutigen Frage, die nur den eigenen Beitrag rechtfertigen soll. Dafür ist W°lfgang doch auch bekannt und das hat mit „Nettikette“ rein gar nichts zu tun.Den Vordruck R0660 müssen Sie nur bei einem Antrag auf Witwenrente aber nicht bei einem Antrag auf eigene Altersrente ausfüllen. Da sollte Ihr „Bekannter“ mal seine Wissenslücken füllen....vielleicht weiß der 'Bekannte' doch mehr, wenn eine Einkommensänderung, die Einfluss auf die Witwenrente hat, sofort umzusetzen ist - natürlich geht dann parallel der R0660 zum Witwenrentenkonto ...weiß jeder Berater mit Weitblick :-) Gruß w.
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