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Experten-Antwort

Rente und Witwenrente

von Mary11.07.2020 | 14:40
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Hallo zusammen, seit einigen Jahren beziehe ich bereits Witwenrente. Im nächsten Jahr darf ich selbst in Rente. Eine Bekannte sagte mir, dass ich zusätzlich zum Rentenantrag das Formular 0660 ausfüllen muss. Da geht es wohl um Einkünfte. Das verstehe ich nicht, da die Rentenversicherung meine Einkünfte kennt und die Witwenrente entsprechend kürzt. Und die kommenden Einkünfte, die geringer sein werden, kennt die Rentenversicherung doch auch. Kann es mir jemand erklären? Vielen Dank! MfG

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Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mary,

durch den Bezug der Altersrente ergibt sich eine Einkommensänderung, die Sie der Rentenversicherung mitteilen müssen, die für die Zahlung der Witwenrente zuständig ist. Dies gilt auch dann, wenn es derselbe Rentenversicherungsträger ist, der für Ihre Altersrente zuständig ist. Für die Mitteilung der Einkommensänderung können Sie das Formular R0660 nutzen. Das ist dann besonders sinnvoll, wenn Sie neben der Altersrente weitere eigene Einkünfte haben sollten. Mit der Inanspruchnahme der Altersrente muss z. B. ja nicht zwangsläufig das Ende jeglicher Beschäftigung verbunden sein.

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4 Antworten

Berater am 11.07.2020 | 15:10
Den Vordruck R0660 müssen Sie nur bei einem Antrag auf Witwenrente aber nicht bei einem Antrag auf eigene Altersrente ausfüllen. Da sollte Ihr „Bekannter“ mal seine Wissenslücken füllen.
Siehe hieram 11.07.2020 | 15:24
Hallo Mary, das Formular R0660 wird nur benötigt, wenn Sie Hinterbliebenenrente/Erziehungsrente beantragen. Für Ihre eigene Rente ist es dann zunächst das Hauptantragsformular R 0100. Was Sie dazu dann insgesamt benötigen, können Sie dem dazu gehörenden Hinweisen lt. Formular R 0101 entnehmen, das Sie sich z.B. hier herunter laden können: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den Antrag bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung vor Ort zu stellen, da können dann evtl. noch bestehende Unklarheiten direkt geklärt/ergänzt werden. Alles Gute!
W°lfgangam 11.07.2020 | 20:07
...vielleicht weiß der 'Bekannte' doch mehr, wenn eine Einkommensänderung, die Einfluss auf die Witwenrente hat, sofort umzusetzen ist - natürlich geht dann parallel der R0660 zum Witwenrentenkonto ...weiß jeder Berater mit Weitblick :-) Gruß w.
Klartextam 12.07.2020 | 08:11
Den Vordruck R0660 müssen Sie nur bei einem Antrag auf Witwenrente aber nicht bei einem Antrag auf eigene Altersrente ausfüllen. Da sollte Ihr „Bekannter“ mal seine Wissenslücken füllen.
...vielleicht weiß der 'Bekannte' doch mehr, wenn eine Einkommensänderung, die Einfluss auf die Witwenrente hat, sofort umzusetzen ist - natürlich geht dann parallel der R0660 zum Witwenrentenkonto ...weiß jeder Berater mit Weitblick :-) Gruß w.
Das ist kein Weitblick sondern ein überflüssige Ergänzung einer eindeutigen Frage, die nur den eigenen Beitrag rechtfertigen soll. Dafür ist W°lfgang doch auch bekannt und das hat mit „Nettikette“ rein gar nichts zu tun.
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