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Experten-Antwort

Rente verschlossener Arbeitsmarkt/Vergleich

von Peter13.01.2020 | 14:36
79 Ansichten
5 Antworten

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Ich hätte mal eine Frage,habe einen Vergleich angenommen (TeilEMR)im Vergleich steht nichts vom verschlossenen Arbeitsmarkt.Kann die DRV den verschlossenen Arbeitsmarkt ausschließen,selbst wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind (seit 3 Jahren keine Stellenangebote).Habe mal schriftlich angefragt,und bekam die die Antwort dass die Ergänzung(verschlossener Arbeitsmarkt) im außergerichtlichen Vergleich nicht beabsichtigt worden ist(steht aber nix im Vergleichsvertrag). Gruss und Danke Peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.01.2020 | 08:49

Hallo Peter,

ich kann Schorsch zustimmen.

Ergänzend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine Prüfung des verschlossenen Arbeitsmarkts nur durchgeführt wird, wenn eine teilweise Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt wurde.

Sollte es sich bei Ihnen um eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit handeln, erfolgt keine Prüfung des Arbeitsmarkts.

Dies gilt nur für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind und Berufsschutz haben.

4 Antworten

Schorscham 13.01.2020 | 17:42
Sie können formlos eine "Arbeitsmarktrente" beantragen und darauf hinweisen, dass der regionale Teilzeitarebeitsmarkt ihrer Meinung nach verschlossen ist. Es kann allerdings sein, dass die DRV dann, mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, eine individuelle Einzelfallprüfung durchführt und eine Verschlossenheit ihres regionalen Teilzeitarbeitsmarktes verneint. MfG
Schorscham 13.01.2020 | 17:47
Das Ausbleiben von Stellenangeboten muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass ihr regionaler Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Viele Arbeitgeber erwarten Eigeninitiative und verzichten auf die Dienstleistungen der Arbeitsagenturen und JobCenter. MfG
Peteram 14.01.2020 | 14:14
Hallo, Danke für die Antworten,nein ich bin nach 1961 geboren,ich wollte nur wissen ob die DRV dass ausschließen kann bei einem Vergleich,selbst wenn die Vorraussetzungen gegeben sind für eine Arbeitsmarktrente. Überprüft die DRV das jedes Jahr mit der Arbeitsmarktrente wenn man Teilrente hat(und keine Arbeitsmarktrente)? Gruss und Danke Peter
ExperteBW15am 14.01.2020 | 15:51
Zitat von Peter anzeigen
Hallo Peter, meines Wissens nach gibt es hierfür keine bundeseinheitliche Vorgabe, daher wäre es sinnvoll bei Ihrem Rentenversicherungsträger anzufragen, ob dieser eine jährliche Prüfung durchführt. Im Zweifel würde ich Ihnen empfehlen zumindest einmal eine volle Erwerbsminderungsrente wegen dem verschlossenen Arbeitsmarkt zu beantragen und diese Entscheidung abzuwarten.
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