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Experten-Antwort

Rente von England nach Deutschland

von Lobbers20.01.2021 | 16:58
1110 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin ein Ex Britische Soldat, ich war 22 Jahre in der Britische Armee und habe dem entsprechend in die Englisch Rentenkasse einbezahlt, jetzt habe ich die Deutsche Staatsangehörigkeit. Kann ich die 22 Jahre die ich in die Englische Rentenkasse einbezahlt habe in die Deutsche Rentenkasse einzahlen lassen? Wenn ja was muss ich machen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.01.2021 | 18:41

Hallo Lobbers,

die User „senf dazu“, „DRV“ und „KSC“ haben Ihnen bereits die zutreffenden Antworten und Hinweise gegeben.

4 Antworten

senf-dazuam 20.01.2021 | 17:36
Unter https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/pension-… ist es zwar anders herum, aber das Grundproblem ist das Gleiche. Wenn die DRV von den Versicherungszeiten in GB weiß, kann eine Prüfung erfolgen, ob diese Zeiten für den Rentenanspruch herangezogen werden können und ob im gleichen Zug auch die Rente oder pension aus England beantragt wird. Lesen Sie die im obigen Beitrag verlinkten Informationen und kontaktieren Sie die dort genannte Stelle der DRV, die sich mit den Zeiten/Pensionen in GB beschäftigt. Auch nach dem Brexit sollte für eine Übergangszeit das Vorgehen geregelt sein, was dann passiert ist noch nicht gewiss ...
DRVam 20.01.2021 | 17:40
Die deutschen und britischen Zeiten werden für einen Rentenanspruch zusammengezählt. Jedes Land für sich wird aber eine eigenständige Rente zahlen. Sie müssen unter Vorlage von Nachweisen über Ihre britischen Zeiten bei Ihrem zuständigen deutschen Rententräger die Addition der Zeiten beantragen.
DRVam 20.01.2021 | 17:43
Ergänzend: Hier finden Sie offizielle Antworten: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
KSCam 20.01.2021 | 17:44
Unabhängig vom Brexit war es schon immer so, dass jedes Land "seine" Rente zahlt. Werde übernimmt die DRV die britische Rente noch umgekehrt! Lediglich wenn es um Mindestversicherungszeiten geht werden Zeiten im anderen Staat mitgerechnet. Was Sie für Ihre Zeiten in GB an Geld bekommen müssen Sie mit britischen Rentenstellen klären.
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