Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersonen, die 1955 geboren sind, bei Rentenbeginn nicht schwerbehindert sind und die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben, dürfen frühestens mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährige Versicherte gehen. Die Rente erhält allerdings einen Abschlag in Höhe von 9,9 %.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung bei Rentenbeginn muss mindestens 50 sein) steht dem Jahrgang 55 frühestens mit 60 Jahren und 9 Monaten zu. Dann ist aber ein Abschlag bei der Rente in Höhe von 10,8 % fällig. Auch hier muss übrigens die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sein. Wenn der Schwerbehindertenausweis 2017 ausläuft können Sie ja kurz vorher die Altersrente noch in Anspruch nehmen. Ein Abschlag bei der Rente ist fällig, wahrscheinlich um die 6 bis 7 %. Genau kann man den Abschlag natürlich ausrechnen, wenn man die persönlichen Daten kennt. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung zur kostenlosen Beratung holen und sich die verschiedenen Möglichkeiten durchrechnen lassen.
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