Hallo Gina,
von der Rentenanpassung würden Sie unabhängig von Ihrem Rentenbeginn profitieren. Der aktuelle Rentenwert wird zum 1. Juli angepasst.
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Hallo Gina,
von der Rentenanpassung würden Sie unabhängig von Ihrem Rentenbeginn profitieren. Der aktuelle Rentenwert wird zum 1. Juli angepasst.
(so denke ich)[/b] die errechnete Rentenhöhe genau so hoch sein als wenn diese bereits am 01.06. beginntUnd das ist eben falsch gedacht, wie die anderen Antworten schon gesagt haben. Bis Juni 2017 war der Rentenwert € 30,45 seit Juli ist er € 31,03. Wer beispielsweise 25 Entgeltpunkte hat, hat bis Juni 25*30,45 = 761,25 Euro Rente bekommen und ab Juli 775,75 Euro; völlig unabhängig davon, wann die Rente begonnen hat.
Ich hoffe nur, dass Gina das auch macht. Zeit genug hat Sie ja. :-) Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.Hallo, mich beschäftigt folgende FrageHallo Gina, beschäftigen Sie sich mal mit 'Flexirente', wann ein 'günstiger' Starttermin für die Rente _neben_ der Beschäftigung sein könnte - also 2 Einkünfte (Arbeitsentgelt/Hinzuverdienst + Rente ontop) bis zur Beschäftigungsaufgabe. Gruß w.
Vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber sprechen. Wir hatten jetzt schon mehrere Arbeitgeber, die da nicht mitmachen. Warum auch immer?!Hallo, mich beschäftigt folgende FrageHallo Gina, beschäftigen Sie sich mal mit 'Flexirente', wann ein 'günstiger' Starttermin für die Rente _neben_ der Beschäftigung sein könnte - also 2 Einkünfte (Arbeitsentgelt/Hinzuverdienst + Rente ontop) bis zur Beschäftigungsaufgabe. Gruß w.
W*lfgang Ihre elende Besserwisserei schreit zum Himmel. Zufällig kenne ich mehrere Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber das so nicht mitmachen und die Arbeitnehmer auch keine Lust auf Ärger haben. Das ist die Praxis, gleichgültig was auch immer Sie für theoretische Erläuterungen geben. Sie scheinen den Bezug zur Praxis völlig verloren zu haben. Daher nochmal der Hinweis, vor entsprechenden Flexiplanungen mit dem Arbeitgeber sprechen. Die Theorie eines W*lfgangs schützt nämlich nicht vor eventuellen Problemen mit dem Arbeitgeber.Vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber sprechen. Wir hatten jetzt schon mehrere Arbeitgeber, die da nicht mitmachen. Warum auch immer?!...hmm, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag nachlesen, ob da irgendwo eine Klausel ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bei Altersrentenbezug endet - ich behaupte mal pauschal, die gibt es nicht (außer ATZ-Verträge und Arbeitsvertragsende bei nach Erreichen der Regelaltersgrenze). Und was heißt nicht mitmachen? Der AG hat zur Gestaltung der (Flexi)Rente kein Mitspracherecht. Eher ist er hier in seinen Gestaltungsrechten eingeschränkt, wenn es um Teilzeitarbeit/echte Flexirente geht (ist aber anderes Thema). Dass es vielleicht einem AG nicht 'schmeckt', dass sein Beschäftigter schon Rente kassiert - na und, er erbringt seine vertraglich vereinbarte Leistung - Punkt, Ende, Aus. Dass neben der Beschäftigung ja bisher auch schon andere Sozialleistungsarten ohne Beschäftigungsausschluss möglich waren ...aber diese Denke überfordert vielleicht manche Arbeitgeber ;-) Insofern, warum mit dem AG sprechen, wenn ein Versicherte ohne Behinderung der Beschäftigung lediglich seine rentenrechtlichen Ansprüche wahrnehmen will? Zum TV-lesen braucht er den AG nicht. Gruß w.
Was für ein Blödsinn. Beamtendenken.Vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber sprechen. Wir hatten jetzt schon mehrere Arbeitgeber, die da nicht mitmachen. Warum auch immer?!...hmm, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag nachlesen, ob da irgendwo eine Klausel ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bei Altersrentenbezug endet - ich behaupte mal pauschal, die gibt es nicht (außer ATZ-Verträge und Arbeitsvertragsende bei nach Erreichen der Regelaltersgrenze). Und was heißt nicht mitmachen? Der AG hat zur Gestaltung der (Flexi)Rente kein Mitspracherecht. Eher ist er hier in seinen Gestaltungsrechten eingeschränkt, wenn es um Teilzeitarbeit/echte Flexirente geht (ist aber anderes Thema). Dass es vielleicht einem AG nicht 'schmeckt', dass sein Beschäftigter schon Rente kassiert - na und, er erbringt seine vertraglich vereinbarte Leistung - Punkt, Ende, Aus. Dass neben der Beschäftigung ja bisher auch schon andere Sozialleistungsarten ohne Beschäftigungsausschluss möglich waren ...aber diese Denke überfordert vielleicht manche Arbeitgeber ;-) Insofern, warum mit dem AG sprechen, wenn ein Versicherte ohne Behinderung der Beschäftigung lediglich seine rentenrechtlichen Ansprüche wahrnehmen will? Zum TV-lesen braucht er den AG nicht. Gruß w.
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