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Experten-Antwort

Rente VOR dem 01.07. beginnen lassen und damit von regulärer Rentenerhöhung profitieren?

von Gina09.12.2017 | 18:26
1939 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mich beschäftigt folgende Frage: Steht man sich ggf. besser, wenn man eine Altersrente zum 01.06. beantragt, weil man dann gleich im nächsten Monat von der regulären Rentenerhöhung profitiert? Bei einem Rentenbeginn am 01.07. würde (so denke ich) die errechnete Rentenhöhe genau so hoch sein als wenn diese bereits am 01.06. beginnt - sofern ohnehin keine Beitragszeit mehr hinzukommt. Allenfalls fiele der Abschlag bei Beginn am 01.07. um 0,3 % geringer aus, was aber schon 1 Monat später durch eine z. B. 3 %ige Rentenerhöhung mehr als wett gemacht würde. Ist dem tatsächlich so oder habe ich hier einen Denkfehler bzw. muss die Rente erst eine bestimmte Zeit "laufen", bevor die jährliche Erhöhung greift? M. f. G.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gina,

von der Rentenanpassung würden Sie unabhängig von Ihrem Rentenbeginn profitieren. Der aktuelle Rentenwert wird zum 1. Juli angepasst.

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21 Antworten

Klugpuperam 09.12.2017 | 18:54
Der aktuelle Rentenwert erhöht sich zum 1.7., dies wirkt sich auf die laufenden Renten ebenso aus wie auf künftige Renten. Den Rentenbeginn wegen der Rentenerhöhung verschieben zu wollen entbehrt jeglicher Grundlage und basiert auf Verständnisfehlern.
chiam 10.12.2017 | 04:34
(so denke ich)[/b] die errechnete Rentenhöhe genau so hoch sein als wenn diese bereits am 01.06. beginnt
Und das ist eben falsch gedacht, wie die anderen Antworten schon gesagt haben. Bis Juni 2017 war der Rentenwert € 30,45 seit Juli ist er € 31,03. Wer beispielsweise 25 Entgeltpunkte hat, hat bis Juni 25*30,45 = 761,25 Euro Rente bekommen und ab Juli 775,75 Euro; völlig unabhängig davon, wann die Rente begonnen hat.
W*lfgangam 10.12.2017 | 12:50
Hallo Gina, beschäftigen Sie sich mal mit 'Flexirente', wann ein 'günstiger' Starttermin für die Rente _neben_ der Beschäftigung sein könnte - also 2 Einkünfte (Arbeitsentgelt/Hinzuverdienst + Rente ontop) bis zur Beschäftigungsaufgabe. Gruß w.
Rioam 10.12.2017 | 14:01
Wie ist das mit der VBL? Die wird am 01.07. um 1% erhöht. Gilt das auch für VBL-Beginn z.B.am 01.06.
Fortitude oneam 10.12.2017 | 13:46
Hallo, mich beschäftigt folgende Frage
Hallo Gina, beschäftigen Sie sich mal mit 'Flexirente', wann ein 'günstiger' Starttermin für die Rente _neben_ der Beschäftigung sein könnte - also 2 Einkünfte (Arbeitsentgelt/Hinzuverdienst + Rente ontop) bis zur Beschäftigungsaufgabe. Gruß w.
Ich hoffe nur, dass Gina das auch macht. Zeit genug hat Sie ja. :-) Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Klugpuperam 10.12.2017 | 14:13
Da sind die Berechnungsmodalitäten anders. Die VBL passt jährlich mit 1% an. Einfach mal in Karlsruhe nachfragen, die sollten wissen, wie deren Laden tickt.
Kaiseram 10.12.2017 | 15:30
Sachen gibt´s
Fastrentneram 10.12.2017 | 15:41
Hallo, mich beschäftigt folgende Frage
Hallo Gina, beschäftigen Sie sich mal mit 'Flexirente', wann ein 'günstiger' Starttermin für die Rente _neben_ der Beschäftigung sein könnte - also 2 Einkünfte (Arbeitsentgelt/Hinzuverdienst + Rente ontop) bis zur Beschäftigungsaufgabe. Gruß w.
Vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber sprechen. Wir hatten jetzt schon mehrere Arbeitgeber, die da nicht mitmachen. Warum auch immer?!
Ginaam 10.12.2017 | 17:53
Ja, Sachen gibt's ... Hätte doch sein können! Lieber einmal zuviel gefragt als sich hinterher zu ärgern, finde ich. Jedenfalls DANKE an alle für die hilfreichen Antworten, die ich sicher beherzigen werde. Viele Grüße
W*lfgangam 10.12.2017 | 17:50
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
...hmm, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag nachlesen, ob da irgendwo eine Klausel ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bei Altersrentenbezug endet - ich behaupte mal pauschal, die gibt es nicht (außer ATZ-Verträge und Arbeitsvertragsende bei nach Erreichen der Regelaltersgrenze). Und was heißt nicht mitmachen? Der AG hat zur Gestaltung der (Flexi)Rente kein Mitspracherecht. Eher ist er hier in seinen Gestaltungsrechten eingeschränkt, wenn es um Teilzeitarbeit/echte Flexirente geht (ist aber anderes Thema). Dass es vielleicht einem AG nicht 'schmeckt', dass sein Beschäftigter schon Rente kassiert - na und, er erbringt seine vertraglich vereinbarte Leistung - Punkt, Ende, Aus. Dass neben der Beschäftigung ja bisher auch schon andere Sozialleistungsarten ohne Beschäftigungsausschluss möglich waren ...aber diese Denke überfordert vielleicht manche Arbeitgeber ;-) Insofern, warum mit dem AG sprechen, wenn ein Versicherte ohne Behinderung der Beschäftigung lediglich seine rentenrechtlichen Ansprüche wahrnehmen will? Zum TV-lesen braucht er den AG nicht. Gruß w.
W*lfgangam 10.12.2017 | 19:27
...Altersruhegeld?/ich musste gedanklich ein paar Jahrzehnte zurückblättern - in welchem Land soll das sein, gibt's in D als Altersrentenleistung seit 1992 nicht mehr. Und nu? ;-) Das sind aber sehr verstaubte Vertragsinhalte/wohl noch Entgelt in RM vereinbart - oder doch hier schon – ohne Neuanpassung - außervertraglich angepasst?! ...ich schätze: unwirksam/sind 'im Sinne der gesetzlichen Änderungen' schlicht anzupassen! Gruß w.
Ginaam 10.12.2017 | 20:10
Mein Arbeitgeber verwendet bis heute folgende Formulierung: "Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der/die Arbeitnehmer(in) das 65. Lebensjahr vollendet hat." DAS dürfte doch nun schon laaange überholt sein, oder?
Ginaam 10.12.2017 | 20:09
Mein Arbeitgeber verwendet bis heute folgende Formulierung: "Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Aublauf des Monats, in dem der/die Arbeitnehmer(in) das 65. Lebensjahr vollendet hat." DAS dürfte doch nun schon laaange überholt sein, oder?
Fastrentneram 10.12.2017 | 20:22
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber sprechen. Wir hatten jetzt schon mehrere Arbeitgeber, die da nicht mitmachen. Warum auch immer?!
...hmm, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag nachlesen, ob da irgendwo eine Klausel ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bei Altersrentenbezug endet - ich behaupte mal pauschal, die gibt es nicht (außer ATZ-Verträge und Arbeitsvertragsende bei nach Erreichen der Regelaltersgrenze). Und was heißt nicht mitmachen? Der AG hat zur Gestaltung der (Flexi)Rente kein Mitspracherecht. Eher ist er hier in seinen Gestaltungsrechten eingeschränkt, wenn es um Teilzeitarbeit/echte Flexirente geht (ist aber anderes Thema). Dass es vielleicht einem AG nicht 'schmeckt', dass sein Beschäftigter schon Rente kassiert - na und, er erbringt seine vertraglich vereinbarte Leistung - Punkt, Ende, Aus. Dass neben der Beschäftigung ja bisher auch schon andere Sozialleistungsarten ohne Beschäftigungsausschluss möglich waren ...aber diese Denke überfordert vielleicht manche Arbeitgeber ;-) Insofern, warum mit dem AG sprechen, wenn ein Versicherte ohne Behinderung der Beschäftigung lediglich seine rentenrechtlichen Ansprüche wahrnehmen will? Zum TV-lesen braucht er den AG nicht. Gruß w.
W*lfgang Ihre elende Besserwisserei schreit zum Himmel. Zufällig kenne ich mehrere Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber das so nicht mitmachen und die Arbeitnehmer auch keine Lust auf Ärger haben. Das ist die Praxis, gleichgültig was auch immer Sie für theoretische Erläuterungen geben. Sie scheinen den Bezug zur Praxis völlig verloren zu haben. Daher nochmal der Hinweis, vor entsprechenden Flexiplanungen mit dem Arbeitgeber sprechen. Die Theorie eines W*lfgangs schützt nämlich nicht vor eventuellen Problemen mit dem Arbeitgeber.
Kaiseram 11.12.2017 | 07:46
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber sprechen. Wir hatten jetzt schon mehrere Arbeitgeber, die da nicht mitmachen. Warum auch immer?!
...hmm, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag nachlesen, ob da irgendwo eine Klausel ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bei Altersrentenbezug endet - ich behaupte mal pauschal, die gibt es nicht (außer ATZ-Verträge und Arbeitsvertragsende bei nach Erreichen der Regelaltersgrenze). Und was heißt nicht mitmachen? Der AG hat zur Gestaltung der (Flexi)Rente kein Mitspracherecht. Eher ist er hier in seinen Gestaltungsrechten eingeschränkt, wenn es um Teilzeitarbeit/echte Flexirente geht (ist aber anderes Thema). Dass es vielleicht einem AG nicht 'schmeckt', dass sein Beschäftigter schon Rente kassiert - na und, er erbringt seine vertraglich vereinbarte Leistung - Punkt, Ende, Aus. Dass neben der Beschäftigung ja bisher auch schon andere Sozialleistungsarten ohne Beschäftigungsausschluss möglich waren ...aber diese Denke überfordert vielleicht manche Arbeitgeber ;-) Insofern, warum mit dem AG sprechen, wenn ein Versicherte ohne Behinderung der Beschäftigung lediglich seine rentenrechtlichen Ansprüche wahrnehmen will? Zum TV-lesen braucht er den AG nicht. Gruß w.
Was für ein Blödsinn. Beamtendenken.
senf-dazuam 11.12.2017 | 09:58
Dazu gibt es auch eine Regelung ... wenn der Passus schon lange drin ist, dann versteht der Gesetzgeber da so, dass der Passus auf die Regelaltersgrenze hin gedacht war. Sollte er aber erst kürzlich unterschrieben oder nochmals explizit verfasst worden sein, dann gilt die 65, ein Rechtsanwalt schreibt auf seiner Imternetseite hierzu: "Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitnehmer die hiervon abweichende Altergrenze von 65 Jahren innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren vor Erreichen dieser Grenze erstmals vereinbart hat oder eine vertraglich bereits bestehende Altersgrenze von 65 gegenüber seinem Arbeitgeber innerhalb der 3 Jahre vor Erreichen dieser Altersgrenze nochmals ausdrücklich bestätigt hat." @W*lfgang: Diese Klausel ist beileibe nicht verstaubt. Ob davon Gebracuh gemacht wird, steht wieder auf einem anderen Blatt. Aber in Zeiten, da der Kündigungsschutz in Deutschland von manchen Arbeitgeber-Kreisen massiv kritisiert wird, ist das eine saubere Methode, ein Schlupfloch zu definieren.
=//=am 11.12.2017 | 13:47
Es können eigentlich nur Arbeitgeber mit der Flexirente Probleme haben, die ihre Arbeitnehmer mit Erreichen der jeweiligen Altersgrenze (ist ja schon längst nicht mehr stur das 65. Lebensjahr!) los werden wollen. Und es kann mir niemand erzählen, dass das die Überzahl der Arbeitgeber ist, gerade beim Bezug einer vorzeitigen Altersrente, also nicht der Regelaltersrente. Insofern gebe ich @W*lfgang Recht. Denn einem Arbeitgeber kann es völlig schnuppe sein, ob sein Arbeitnehmer ein oder mehrere Monate weiterarbeitet und nebenbei eine Altersrente bezieht. Es soll sogar Arbeitgeber geben, die ganz gerne Altersrentner einstellen bzw. weiterbeschäftigen, weil sie ein ganz anderes Wissen haben und dazu noch gute Erfahrungen haben als junge Mitarbeiter, die gerade kurz nach der Ausbildung sind. Den Rentenbeginn wegen der Rentenanpassung ab 01.07. hinauszuschieben, halte ich allerdings für völlig sinnfrei.
W*lfgangam 11.12.2017 | 19:29
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Hallo senf-dazu, in der Tat interessanter Hinweis, geht in Richtung (neuzeitlich) befristeter Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen, also völlig ok. > Fastrentner: Sie scheinen den Bezug zur Praxis völlig verloren zu haben. Daher nochmal der Hinweis, vor entsprechenden Flexiplanungen mit dem Arbeitgeber sprechen. Die Theorie eines W*lfgangs schützt nämlich nicht vor eventuellen Problemen mit dem Arbeitgeber. Keine Sorge Fastrentner, in der Praxis lasse ich die potentiellen Flexirentner die 'Gewohnheiten' des AG hinterfragen, sofern der AG/TV noch nicht auf meiner 'Positivliste' steht. Ggf. gibt es sogar noch die richtige/vorformulierte Frage schriftlich mit auf den Weg, damit das vom Versicherten rechtlich einwandfrei vorgetragen werden kann. Das ganze können Sie auch noch mit einem kurzen Antwortbogen in Ankreuzform ergänzen (Durchschrift für den AG beilegen nicht vergessen), und Sie (und ich) haben ein ruhiges Gewissen, alles richtig gemacht zu haben ;-) Ihren Einwand kann ich dahingehende durchaus akzeptieren, dass Details _immer_ vor Ort zu klären sind und ggf. Gedankenansätze hier lediglich als Unterstützung mitzunehmen sind. Gruß w.
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