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Rente vorgezogen !"

von Sandor18.02.2009 | 12:57
1217 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag,,,,vor dem 01.01.1952 geboren wurden. Sie dürfen bereits ab 60 vorzeitig - mit Abschlägen - in Rente gehen,,,,, ist das so richtig ? Ich selbst habe noch über 35 festgestellte Versicherungsjahre. Danke

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 18.02.2009 | 14:19

Hallo,

nach den vorliegenden Informationen könnte dies bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen und auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit zutreffen. A B E R in jedem Fall müssen die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen beachtet und erfüllt sein.- Daher wird eine individuelle Beratung durch die zuständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfohlen.

Moderatoren-Antwortam 19.02.2009 | 12:10

Ihrer Nachfrage entnehme ich, dass Sie eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab 60.Lebensjahr - mit Abschlägen - beziehen möchten.

Zuerst müssen folgende Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllt sein

und zwar alle(!):

-Geburt vor dem 01.01.1952

-Vollendung des 60. Lebensjahres

-bei Beginn der Rente arbeitslos u n d

nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos

- in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente liegen 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung

oder Tätigkeit

- die Wartezeit von 15 Jahren ist erfüllt.

Für Versicherte (ab 01.01.1946) und die bis zum 31.12.1951 geboren sind u n d

entweder *am 01.01.2004 arbeits- bzw. beschäftigungslos waren (oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben) ,

oder *deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 01.01.2004 erfolgt ist, nach dem 31.12.2003 beendet worden ist,

oder *vor dem 01.01.2004 Altersteilzeitarbeit i.S.d. §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben

wird die Altersgrenze nicht auf das 63.Lebensjahr angehoben.

Ein Rentenbeginn ab dem 60.Lebensjahr ist möglich - m i t Abschlägen.

Wie oben beschrieben ist eine Vielzahl von Sachverhalten abzuprüfen, daher ist eine indivduelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung dringend anzuraten.

7 Antworten

Sandoram 18.02.2009 | 14:43
,,,ab 58,5 (1 Jahr arbeitslos, geboren in der Zeit von 01.1945 bis 12.1951,,, ich selbst habe über 35 Versicherungsjahre. Würde das zutreffen für die Rente mit 60. Danke
Lesenam 18.02.2009 | 15:42
Daher wird eine individuelle Beratung durch die zuständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfohlen.
Sandoram 19.02.2009 | 12:54
Danke. Aber etwas verwirrend ist das schon. Warum muss man beim SGB VI § 237 sämtliche Absätze von 1 - 5 erfüllen. Sorry, aber ich interpretiere das etwas anderst. So erfülle ich beispielsweise in einigen Wochen sowohl den Abs. 1 als auch den Absatz 2. So steht ja auch beim 2er ---- haben / a u c h / Versicherte ---. Warum muss dann mit der 1er erfüllt sein oder erfülle ich den 2er etc. etc. Schon etwas verwirrend das Ganze.
Schadeam 19.02.2009 | 17:08
wie wäre es, einfach bei der nächsten Beratungsstelle vorzusprechen und das Ganze persönlich klären? Dort wird man Ihnen sagen können, welche Bedingungen erfüllt sind und was ggfls. noch fehlt. Ein Gespräch von Mensch zu Mensch ist in manchen Fällen sinnvoller als die Kommunikation in einem Forum....
Sandoram 19.02.2009 | 17:25
Ja,denke wäre das Beste.Ich will ja dem Forum nicht zu nahe treten,aber was manche EXPERTEN hier ablassen -. Gewiss, diese Materie ist kompliziert genug, so kompliziert, das auch diverse sog. Beratungstellen erst einmal tief Luft holen, wenn Sie mit solchen differenzierten Anliegen konfrontiert werden. Das geht dann sogar soweit, das von Ber. Stelle zu Ber. Stelle ( von den sog. Rentenberatern die Termine in z. B. Rathäusern abhalten, mal ganz zu schweigen ) unterschiedliche Auskünfte erteilt werden. Ist halt so ähnlich wie mir vor etlichen Jahren bei einem Besuch im Finanzamt von der dortigen Sachbearbeiterin vorgeschlagen,,,am besten Sie fragen ihre Steuerberaterin, auf gut Deutsch - ich Selbst habe keine Ahnung. Danke an das Forum.
Ogluam 22.02.2009 | 19:41
Vielleicht sollten Sie sich einmal selbst die Frage stellen, warum sich ausgerechnet IHNEN immer so komplizierte Sachverhalte einstellen??? Das bei Ihren Sachen immer alle Fachleute überfragt sind. Man sollte sich selbst nicht immer so wichtig nehmen. Und die Kritik an den Experten hier, die Ihnen loischerweise eine persönliche Vorsprache raten, sagt eigentlich alles. Zum Schutz der Nerven aller Berater bleiben Sie weiter zuhaus, und lassen die kompetenten Mitarbeiter diverser Beratungsstellen mit Ihren hausgemachten Problemchen in Ruhe. Wenn man sich Ihren ersten Beitrag durchliest, fasst sich jeder doch nur an den Kopf. So eine Aussage, unfassbar.
Sandoram 22.02.2009 | 20:19
Nun lassen Sie bitte mal die Kirche im Dorf. Das hier nennt sich EXPERTENFORUM - und nicht L a i e n f o r u m. Wenn meine Sachverhalte kompliziert, dann alleine aus der Gesetzeslage. Und meine Kritik an den Experten,,,nun wenn von 5 Experten 5 unterschiedliche Meinungen vorherrschen,,ist das Kompetenz. Nein,dann sollte man auch die selbsternannten Experten/innen kritisieren dürfen. Sie dürfen versichert sein, das ich diese Anfrage schon an den RVB - schriftlich formuliert habe und zwar in 11/08. Bis dato Antwort - Fehlanzeige. Derweil hier aber, um Sie selbst zu zitieren - alle Fachleute immer überfragt sind,,könnte man diese Forum auch gänzlich schliessen. Wischi waschi Antworten kann ich mir auch am Stammtusch holen, dafür ist kein EXPERTENFORUM notwendig. Trotz allem, danke an Alle, die sich an meinem Anliegen beteiligt haben.
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