Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDa nach Ihren Angaben vor dem Stichtag 01.01.2004 die Befristung oder Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses verbindlich geregelt war, werden Sie von den Vertrauensschutzregelungen erfasst. Ein einmal erworbener Vertrauensschutz bleibt auch künftig erhalten. Grundsätzlich wäre also ein Rentenbeginn mit 60 möglich. Wichtig wären in dem Zusammenhang noch zwei Dinge: lassen Sie zunächst (zum Beispiel im Rahmen einer Kontenklärung) den Vertrauensschutz eintragen. Legen Sie hierfür das Kündigungsschreiben vor. Zweitens: informieren Sie sich bitte über die weiteren Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit.
Also wäre durchaus ein Rentenbeginn mit 60 möglich, der Rentenabschlag würde zu dem Zeitpunkt 18 Prozent betragen. Den Rentenantrag stellen Sie bitte circa drei bis vier Monate vor Rentenbeginn.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
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