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Rente wegen Arbeitslosigkeit

von Leser25.09.2007 | 07:47
1200 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Die neuen Gesetzesregelungen, Ausnahmen hierzu und Vertrauensschutzregelungen sind für mich etwas verwirrend. Ich bin im Februar 1948 geboren und wollte mit 60 in Rente gehen. Am 29.12.2003 habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Da diese Anstellung auf 2 Jahre befristet sein sollte, bekam ich im gleichen Moment die Kündigung zum 29.12.2005. Meine Fragen hierzu: Ist es für mich noch möglich, mit 60 Jahren Rente zu bekommen? Bis wann muss ich den Antrag hierfür stellen? Wie hoch (prozentual) wären die Abschläge? Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Hilfe.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.09.2007 | 12:13

Da nach Ihren Angaben vor dem Stichtag 01.01.2004 die Befristung oder Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses verbindlich geregelt war, werden Sie von den Vertrauensschutzregelungen erfasst. Ein einmal erworbener Vertrauensschutz bleibt auch künftig erhalten. Grundsätzlich wäre also ein Rentenbeginn mit 60 möglich. Wichtig wären in dem Zusammenhang noch zwei Dinge: lassen Sie zunächst (zum Beispiel im Rahmen einer Kontenklärung) den Vertrauensschutz eintragen. Legen Sie hierfür das Kündigungsschreiben vor. Zweitens: informieren Sie sich bitte über die weiteren Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit.

Also wäre durchaus ein Rentenbeginn mit 60 möglich, der Rentenabschlag würde zu dem Zeitpunkt 18 Prozent betragen. Den Rentenantrag stellen Sie bitte circa drei bis vier Monate vor Rentenbeginn.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

B2am 25.09.2007 | 11:13
Da Sie vor dem Jahr 1952 geboren sind und da Ihre Kündigung vor dem 31.12.2003 erfolgt ist (bzw. eine entsprechende Befristung vorliegt) besteht für Sie Vertrauensschutz. Das bedeutet für Sie, dass Sie ab 1. März 2008 eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten können, wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen wie Wartezeit etc. erfüllen. Bei einem frühest möglichem Rentenbeginn betragen die Abschläge 18%. Einen Rentenantrag sollten Sie am besten drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
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