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Experten-Antwort

Rente wegen EM oder Gdb 60

von Juppi23.02.2018 | 17:07
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Forumsmitglieder, bin Jahrgang 1955 ,habe knapp 44 Versicherungsjahre voll.Durch jahrelange schwere körperliche Arbeit bin ich erkrankt und Ausssteuerung der KK erfolgt im April 18.Schwerbehinderung 60Gdb besteht unbefristet.Ich könnte als Schwerbehinderter jetzt mit Abschlägen von 5,3 % in Rente gehen.Möchte aber so wenig Abschläge wie möglich haben.Ist es eventuell besser abzuwarten und auf EM Rente zu setzen, auch wenn diese abbgelehnt wird ?Kann ich nach Ablehnung von EM Rente immer noch in die Schwerbehindertenrente switchen, und ab wann gilt der Antrag dann gestellt?Gilt das Datum des Antrags Reha beim Arbeitsamt sprich April 18 also rückwirkend oder das Datum ab dem die Gdb Rente tatsächlich beantagt wurde zb.Oktober 2018?.Ist etwas kompliziert,aber vielleicht hat jemand eine Idee. vielen lieben Dank Euer Juppi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Juppi,

wir verweisen auf die Beiträge von den Usern W*lfgang und KSC. Welche Auswirkungen eine Antragstellung für Eine EM-Rente bzw. Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit sich bringen wird dort dargestellt.

Wir können Ihnen keine Entscheidungen abnehmen. Wir wissen auch nicht, ob ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung Erfolg haben würde. Dann bliebe Ihnen noch die Möglichkeit im Rahmen der Nahtlosigkeit nach Aussteuerung des Krankengeldes Arbeitslosengeld zu beantragen. Ob die Agentur für Arbeit dann anstandslos Leistungen gewährt, weil im Verfahren evtl. festgestellt wird, dass eine Erwerbsminderung vorliegt oder Sie aufgefordert werden einen Reha-Antrag zu stellen, kann hier ebenfalls nicht beantwortet werden.

Nutzen Sie nochmals die Möglichkeit einer persönlichen Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Bringen Sie dann bitte die Ergebnisse der Probeberechnungen zur Beratung mit.

Wir können uns an Spekulationen nicht beteiligen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Dein Jupp(am 23.02.2018 | 18:38
Fu bist zu bemitleiden. Meintest wohl jahrzehntelang hart gearbeitet. Und switchen geht schon mal garnicht. Nimm die Abschläge 5,3% so hin und gut ist es. Alles klar mein Bruder! Mfg
W*lfgangam 23.02.2018 | 20:03
Hallo Juppi, eine EMRT ist immer ein Vabanquespiel - zudem in dem bereits erreichten Alter ./. Altersrente für schwerbehinderte Menschen völlig nutzlos, sie kann nur niedriger sein. Wird die EMRT/Versicherungsfall noch lange rückwirkend festgestellt, haben Sie einen höheren Abschlag - der bleibt auch auf die bis dahin erwirtschafteten Entgeltpunkte für die künftige Altersrente bestehen und ist für Zukunft weg. Bei der AR mit GdB sind Sie sich sicherer! Die/Ihre spezielle Situation – dass bereits bereits ein Reha-Antrag übers 'Arbeitsamt' läuft – macht es nicht einfacher, damit ist quasi auch ein EMRT-Verfahren eingeleitet, wie wollen Sie da wieder rauskommen? ...und erst recht, wenn dann nachgehend eine EMRT-Bewilligung draus wird und das 'Arbeitsamt' auf Verrechnung der Leistungen besteht?! Sie können nun zunächst nur abwarten, was aus dem Reha-Antrag wird - bestenfalls Ablehnung, ALG-Anspruch läuft weiter, nach Auslaufen stellen Sie den Rentenantrag. Läuft es nicht so, erfahren Sie die Folgewirkungen von den beteiligten Behörden unmittelbar. Ein spontaner Altersrentenantrag könnte für Sie eine höhere Rente aktuell bedeuten, was Sie mit dem 'Arbeitsamt' absprechen müssten ...andererseits, bei vielleicht abgelehnter Reha/EMRT aber auch nicht. Sie bewegen sich hier in einem Bereich von Könnte /Vielleicht /Eventuell /Mehr-Mauluswert ...das wäre _vorher_ mal zu hinterfragen gewesen! Gruß w.
Kunigundeam 23.02.2018 | 20:50
5,3 % Abzug hat kein einziger Rentner. Die Vielfachen von 0,3% nochmal durchgehen.
juppiam 24.02.2018 | 10:53
Vielen Dank Modi 99, habe mir beides schon ausrechnen lassen.Em ist etwas höher als die Schwerbehindertenrente.Was passiert mit mir wenn die Em Rente endgültig abeschmettert würde ? Wer ist dann für mich zuständig? Werde ich dann in eine andere Rente gezwungen ?Kann ich dann die Schwerbehindertenrente immer noch nehmen und habe dann etwas Zeit gewonnen ? Vielen lieben Dank juppi
juppiam 24.02.2018 | 10:53
Vielen Dank Modi 99, habe mir beides schon ausrechnen lassen.Em ist etwas höher als die Schwerbehindertenrente.Was passiert mit mir wenn die Em Rente endgültig abeschmettert würde ? Wer ist dann für mich zuständig? Werde ich dann in eine andere Rente gezwungen ?Kann ich dann die Schwerbehindertenrente immer noch nehmen und habe dann etwas Zeit gewonnen ? Vielen lieben Dank juppi
Modi69am 24.02.2018 | 09:36
Hallo, Ich würde an Ihrer Stelle erst mal bei der DRV-Beratungsstelle vorsprechen und mir die Höhe einer möglichen EM-Rente und Altersrente ausrechnen lassen. Sofern Sie noch Herr des Verfahrens sind, können Sie dann Ihre "Wunsch-Rente" beantragen. Aus meiner Sicht könnte der EM-Antrag interessanter sein, weil dann Alogeld bis zur Bescheiderteilung weiter läuft(sofern noch Anspruch..), wogegen bei einer Altersrente die rentensteigernde Biografie zum Ende Vormonat Altersrente endet. Je nach Dauer des Verfahrens können somit bei EM-Rente einige Monate mit höherem Alogeld im Geldbeutel (wenn Alogeld höher als Rente)und einige Euro mehr Altersrentenanwartschaft für die spätere Altersrente rausspringen. Wird die EM-Rente abgelehnt, kann man im Widerspruch den EM-Antrag zum Altersrentenantrag machen. Die Beiträge aus ALG, die nach Eintritt der EM bis zur Bescheiderteilung EM-Rente geflossen sind, können dann bei Umwandlung der EM-Rente in Altersrente "verrentet" werden mit der Chance auf Zahlbetragserhöhung. Wolfgang's Aussage, dass durch die EM-Rente Anwartschaften für die AR verloren gingen und die AR höher als die EM sei, kann ich so nicht bestätigen. Einzelheiten hierzu in jeder Beratungsstelle der DRV
KSCam 24.02.2018 | 17:49
Natürlich kann ein Antrag auf Altersrente auch dann noch gestellt werden wenn eine EM Rente abgelehnt wurde. Ist sonnenklar! Ob und wie über einen EM Antrag entschieden wird, kann Ihnen hier keiner sagen. Wer sollte denn wissen ob und ab wann Sie erwerbsgemindert sind. Was meinen Sie mit Reha Antrag den Sie im April stellen wollen? Welchen Sinn soll der haben? Sie werden doch bei Baujahr 55 nicht ernsthaft eine Reha wollen, die Ihre Erwerbsfähigkeit verbessert? Denn wenn das aussichtreich wäre, würde es wohl kaum zu einer EM Bewilligung kommen. Mit dem Antrag auf Altersrente sind Sie auf der sicheren Seite, Sie scheinen aber taktieren und optimieren zu wollen - dann halten Sie die Behörden eben mit einem EM Antrag "auf Trapp", kommen aber bitte dann nicht auf die Idee sich in einigen Monaten im Forum zu beschweren weil nichts vorangeht. Sie haben es selbst in der Hand
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