Hallo, Stefan,
grds. ändert sich aufgrund des Umstandes, dass Sie Rentner werden nichts bei dem Krankenversicherungsverhältnis Ihrer Ehefrau. Da die Krankenkasse über die Berechtigung zur Familienversicherung entscheidet, können Sie den Sachverhalt bei der zuständigen Stelle der Krankenkasse ansprechen und erklären lassen.