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Experten-Antwort

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

von Gotti04.07.2012 | 02:45
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich war von 1988 bis 2008 in Deutschland rentenversichert und lebe seit 2008 in den USA. Durch schwerwiegende gesundheitliche Einschraenkungen kann ich meinen Beruf nicht mehr nachgehen und bin derzeit Erwerbslos. Habe ich evtl. Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und welche Gutachten werden von wem dafuer beneotigt? Welche Voraussetzungen fuer den Anspruch liegen vor? Vielen Dank fuer die Beantwortung und Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

haben Sie Ihren Aufenthalt in einem anderen Abkommensstaat, können Sie Ihren Antrag auf eine deutsche Rente fristwahrend beim Versicherungsträger des anderen Staates stellen.

Zur Antragstellung legen Sie die ärztlichen Unterlagen Ihres behandelnden Arztes vor.

Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente benötigen Sie zum Einen die allgemeine Wartezeit, also mindestens 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten. Zudem müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Hierzu zählen unter anderem Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit, die den Pflichtbeitragszeiten nach Bundesrecht gleichgestellt sind.

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3 Antworten

oder soam 04.07.2012 | 08:07
In der Annahme, dass Sie von einer Altersrente noch (weit?) entfernt sind sollten Sie zunächst einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Ob und ggf. wann der sog. 'Leistungsfall Erwerbsminderung' eingetreten ist stellt die DRV in eigener Zuständigeit fest. Die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren haben Sie offenbar erfüllt - nach Ihren Schilderungen könnten auch die notwendigen 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung noch erfüllen (ggf. sind ja noch us-amerikanische Zeiten dazu gekommen?!).
oder soam 04.07.2012 | 16:17
Wo bitte sehen Sie Differenzen in den Aussagen: 'Die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren haben Sie offenbar erfüllt' vs. 'Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente benötigen Sie zum Einen die allgemeine Wartezeit, also mindestens 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten' 'könnten auch die notwendigen 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung noch erfüllen' vs. 'müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen' 'ggf. sind ja noch us-amerikanische Zeiten dazu gekommen' vs. 'unter anderem Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit, die den Pflichtbeitragszeiten nach Bundesrecht gleichgestellt sind.' Einzig den Verweis auf den Träger in den USA habe ich mir (aufgrund schlechter Erfahrung) gespart - leichter regelt die Versicherte das direkt mit der DRV übern 'großen Teich' - dass die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat etc.) auch zuständig wäre sei mal nur am Rande erwähnt! Aber Sie haben recht: Ihr Beitrag hat der Fragenden wesentlich weiter geholfen, als meiner!
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