Hallo,
haben Sie Ihren Aufenthalt in einem anderen Abkommensstaat, können Sie Ihren Antrag auf eine deutsche Rente fristwahrend beim Versicherungsträger des anderen Staates stellen.
Zur Antragstellung legen Sie die ärztlichen Unterlagen Ihres behandelnden Arztes vor.
Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente benötigen Sie zum Einen die allgemeine Wartezeit, also mindestens 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten. Zudem müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Hierzu zählen unter anderem Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit, die den Pflichtbeitragszeiten nach Bundesrecht gleichgestellt sind.