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Experten-Antwort

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

von Picasso271007.12.2010 | 12:29
5528 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seit dem 30.07.2010 bin ich in stationärer Behandlung in der Uniklinik Düsseldorf, MX1 Station, bei Herrn Prof. Dr. Häussinger, Dr. Reuter, Frau Dr. Cann. Ich wurde auf HIV / Aids diagnostiziert. Seit August 2010 werde ich therapiert. Die Medikamente und die Chemo haben gut angeschlagen. Aufgrund eines Abzesses in der Lunge musste ich mehrmals operiert werden. Die Wundbehandlung dauert seit September 2010 an und wird wohl auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Sozialdienst der Uniklinik hat angeregt, das ich einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit stellen soll. Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Rente beantragen ? ( bereits im Mai 2010 wurde die Krankheit von meinem Hausarzt diagnostiziert ) Welche Formulare muss ich für den Rentenantrag ausfüllen ? Seit dem 01.05.2010 bin ich arbeitslos und beziehe nur Hartz IV ( ALG II ) . Der stationäre Aufenthalt in der Klinik dauert wahrscheinlich noch bis Weihnachten d.J.,# danach ambulante Behandlung der Wunde, und danach Reha-Klinik für 4-6 Wochen. Arbeitsfähig bin ich auf unabsehbare zeit nicht. Ich bitte um Info. Gruß Ralf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Picasso2710,

durch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird geprüft, ob und seit wann bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt. Diesen Antrag können Sie jederzeit stellen. In diesem Verfahren wird auch geprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Antragstellung kann in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Versichertenältesten erfolgen. Die Adressen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html

Sie sollten dort einen Termin vereinbaren, so dass alles weitere, den Antrag betreffend, vor Ort geregelt werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Klemensam 07.12.2010 | 13:14
Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie zu jedem Zeitpunkt stellen. Einen EM-Antrag kann man sogar stellen, wenn man noch Vollzeit arbeitet und gar nicht krank geschrieben ist... Ob ihre HIV Erkrankung alleine allerdings zu einen EM-Rente reicht, ergeben dann erst die med. Ermittlungen der Rentenversicherung. Allein das Vorliegen einer HIV-Infektion führt nicht zu einer teilweisen oder gar vollen Erwerbsminderung. Es kommt immer auf die Auswirkungen der Erkrankung auf die Erwerbsfähigkeit an. In diesem Zusammenhang ( HIV und EM-Rente ) ist vielleicht dieser Link für Sie ganz interessant : http://www.rechtpositiv.de/positives-recht/rentenrecht/erwerbsmi… Die Antragsformulare zur EM-Rentze können Sie auf der Seite der DRV runterladen und selbst ausfüllen oder aber Sie vereinbaren bei ihrer Stadtverwaltung/Bürgerbüro einen Termin zur Antragstellung. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
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