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Experten-Antwort

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, was kommt auf mich zu?

von Ploetschi25.03.2014 | 19:38
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12 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin 32 Jahre alt, und so wie es aussieht werde ich krankheitsbedingt in Kürze einen Rentenantrag stellen müssen. (Aussteuernung Krankengeld steht bevor, Reha ist gescheitert). Natürlich werde ich mich vor Ort nochmal ausführlich beraten lassen, aber vielleicht kann man mir hier die ein oder andere Frage schon mal beantworten. In meiner letzten "Renteninformation" finde ich folgende Daten: - Rente wegen voller Erwerbsminderung: 1.200 Euro - Höhe der künftigen Altersrente (nach heutigem Stand): 350 Euro (wenn bis Rentenbeginn weiterhin Beiträge ...) 2150 Euro Heißt das nun für den Fall, dass ich tatsächlich voll erwerbsunfähig sein sollte, dass ich mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente von 1.200 Euro über die Runden kommen muss? Und wie würde es (angenommen die Erwerbsunfähigkeitsrente wird bis zu meinem normalen Rentenbeginn gezahlt) dann in vielen Jahren bei meiner Altersrente aussehen? (so die Regelungen bleiben, wie sie heute sind). Ich mache mir gerade enorme Sorgen, wie ich mit den von mir angenommenen 1.200 Euro monatlich (von den ich noch Beiträge zahlen muss, oder?) für mich und meine 3 Kinder sorgen soll. Ich habe immer gut verdient, und nun sowas. Ich hoffe einfach auf ein paar hilfreiche Antworten. Vielen Dank im voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.03.2014 | 15:05

Sehr geehrte Ploetschi,

Sie benötigen eine verlässliche Planungsgrundlage. Bitte fordern Sie sich über das Servicetelefon der DRV eine Rentenauskunft zur Rente wegen Erwerbsminderung z. B. mit dem Leistungsfall Ihrer Arbeitsunfähigkeit an. Der in dieser Rentenauskunft genannte Betrag sollte annähernd dem Betrag einer etwaigen Rente wegen Erwerbsminderung entsprechen. Tel. 0800 1000 480 (kostenfrei). Bzgl. einer Altersrente, keine Sorge, bei einer Folgerente (z. B. Altersrente direkt nach Rente wegen Erwerbsminderung) tritt ein sogenannter Besitzschutz ein.

11 Antworten

Hannesam 25.03.2014 | 20:23
Ja so ist es leider... von den 1200 gehen noch mal ca 10,5 % für Pflege und Krankenvers. weg. Die Altersrente wird sich nicht erhöhen falls Keine Beiträge mehr dazu kommen. Alles Gute für sie! Vielleicht können sie noch Wohngeld beantragen. Gruß Hannes
Hugoam 25.03.2014 | 20:35
Ich wünsche Ihnen gute Besserung, mit dem Ziel, wieder ins Arbeitsleben zurück zu kehren. Wenn Sie nicht zusätzlich privat Vorsorge betrieben haben, ist das in der Tat bitter.... Alles Gute.
Just meam 25.03.2014 | 22:10
1200€ mag Ihnen wenig vorkommen - ist jedoch tatsächlich mehr als viele andere erhalten. Leider bedeutet EMR oft tatsächlich "Existenzsorgen", Entbehrungen und eine völlige Umstellung von Konsumgewohnheiten und Lebensqualität. Es gibt Monate da löst man aus Kostengründen nichtmal alle ArztRezepte ein - auch wenn die Gesundheit damit weiterhin den Bach runter geht. Zusätzlich sitzt einem die Zukunftsangst ständig im Genick. Es ist ja nichtmal gesichert, dass die EMR verlängert wird. Ich hoffe, dass Sie langfristig wieder arbeitsfähig werden und für sich und die Kinder noch andere Hilfequellen auftuen können. Beste Grüße
Herz1952am 26.03.2014 | 01:26
Hallo Ploetschi, Was bisher geschrieben wurde, stimmt in etwa. Sie können aber Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Dabei ist zu berücksichtigen dass Sie für Ihre Kinder die sog. Grundbeträge bekommen (wie bei Hartz IV), Für Sie selbst wird auch ein Grundbetrag ermittelt (z.Zt.392,-- Euro, für Kindere etwas weniger pro Kind). Dazu kommt noch die Kaltmiete für eine entsprechend große Wohnung und noch die Heizkosten. Übersteigt diese Ermittlung die Höhe Ihrer EM-Rente, so wird vom Sozialamt der Rest "aufgestockt". Bei einer Eigentumswohnung/Eigenheim wird auch ein Betrag hierfür ermittelt (statt Miete). Sie können auch noch - unter Beachtung der wöchentlichen Stundenzahl - durch einen Minijob bis 450,-- Euro hinzuverdienen. Dieser Betrag wird allerdings bis auf 30 % bei evtl. Sozialhilfe angerechnet. Bitte, legen Sie mich jetzt nicht auf Details fest. Wenn es soweit kommt, bitte mit DRV und Sozialamt in Verbindung setzen. Was ganz dumm wäre ist die Ablehnung der Rente und auch keine Arbeit, sondern ALG I und noch wesentlich schlimmer, ALG II. Bei längerem ALG II Bezug würde der mögliche EM-Rentenanspruch wegen des sich verringernden Durchschnitts weiter sinken. Sie haben nicht geschrieben, dass Sie mit Ehefrau oder Lebenspartnerin eine Wohngemeinschaft bilden, deshalb habe ich diese Möglichkeit unerwähnt gelassen. Das hätte einsprechende Auswirkungen bei evtl. Sozialhilfe. (Grundbetrag und/oder Hinzuverdienst). Wieder voll arbeiten zu können, wäre natürlich die beste Alternative. Wünsche Ihnen eine erträgliche Lösung der Angelegenheit. Herz1952 PS: Wohngeld wird praktisch durch volle Anrechnung der Miete und der Heizkosten ersetzt. Bei evtl. Wohngeld wurden die Heizkosten gestrichen, weil sich die Kosten hierfür angeblich gesenkt haben (vor 3 oder 4 Jahren). Hat aber durch Aufstockung durch H 4 (volle Miete und Heizkosten) kaum Auswirkungen (evtl. Wohngeld für Studenten).
Ploetschiam 26.03.2014 | 07:22
Eine mögliche Ehefrau ist nicht erwähnt, da ich alleinerziehende Mutter bin ;) Der Unterhalt für die Kinder i.H.v. gesamt 500 Euro käme dann noch hinzu (mehr kann nicht geleistet werden). Es gibt noch eine betriebliche Altersversorgung, bei der ich bislang einen Betrag von fast 600 Euro "erwirtschaftet" habe; aber dies kommt ja erst in 30 Jahren oder so bei mir zum tragen. Ich meine mich noch erinnern zu können, dass mein Arbeitgeber auch so etwas wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung für mich abgeschlossen hat. Allerdings muss ich mich hier noch informieren, welche Konditionen dem zu Grunde liegen, und ob ich es überhaupt richtig in Erinnerung habe. Zunächst einmal versuche ich natürlich mit allen Mitteln wieder "auf die Beine" zu kommen, um so auch weiterhin am Berufsleben teilnehmen zu können. Doch es kann ja nicht schaden für den worst case zu wissen, was ca. auf einen zukommt. Ich danke euch allen für Eure Antworten.
Ploetschiam 26.03.2014 | 09:54
Eine Frage hab ich nochmal ;) Vielleicht kann mir das ja jemand von Euch erklären. In der Rentenversicherung "erarbeitet" man sich ja Rentenpunkte. Multipliziert man diese mit dem aktuellen Rentenwert, so ergibt sich die bislang erwirtschaftete Rente. Soweit, so gut. Dann wird im Renten-Info-Schreiben noch eine Zeile ausgewiesen: "Sollten bis zum Rentenbeginn Beiträge wie ich Durchschnitt der letzten 5 Jahre gezahlt werden, bekämen sie ohne Berücksichtigung von Anpassungen eine Altersrente von xy." Verstehe ich auch soweit. Heißt also, wenn ich von heute bis zum Eintritt in die Regelaltersgrenze so weiterverdiene wie heute, dann ergibt sich dieser Stand (in meinem Fall 2.150 Euro). Um die Rente für den Fall der Erwerbsminderung zu berechnen, gibt es ja die Zurechnung. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird mein bisheriger Durchschnittsverdienst dafür zugrunde gelegt, und bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet. Falls das so bis hierher korrekt ist, frage ich mich: Warum ist die Differenz im Renten-Info-Schreiben zwischen der aktuell berechneten "Rente wegen voller Erwerbsminderung", in meinem Fall 1.200 Euro und der "Höhe der künftigen Altersrente, wenn weiterhin blabla Beiträge gezahlt werden", in meinem Fall 2.150 Euro so massiv? Was habe ich dabei vergessen zu berücksichtigen?
=//=am 26.03.2014 | 10:07
Bei der EM-Rente wird eine Zurechnungszeit von 28 Jahren berücksichtigt (bis zum 60. Lebensjahr). Ohne diese Zurechnungszeit wäre die EM-Rente um vieles niedriger. Bei der Hochrechnung der Altersrente werden 35 Jahre gerechnet, in denen Sie soviel verdient haben wie in den letzten 5 Jahren - plus einem jährlichen Anpassungssatz von 1 bzw. 2 %. Das ergibt diese immense Steigerung der Altersrente bis zum 67. Lebensjahr
Ploetschiam 26.03.2014 | 10:12
Der jährliche Anpassungssatz von 1 bzw. 2 % ist in den von mir genannten Zahlen nicht enthalten. Diese sind nochmal separat ausgewiesen und würden bei mir einer Altersrente von 3.000 Euro (bei 1%) und 4.300 Euro (bei 2 %) entsprechen. Ich bin grad nur sehr erstaunt, wie sich die "fehlenden" 7 Jahre + 10,8 % Abschläge soweit auswirken, dass sich die Erwerbsunfähigkeitsrente von der Altersrente um 900 Euro unterscheiden.
bernd1954am 26.03.2014 | 10:36
Zitat von Ploetschi anzeigen
Hallo Ploetschi, dann wird es wohl so sein, dass das Durchschnittseinkommen der letzten 5 Jahre um einiges höher liegt als das Durchschnittseinkommen Ihrer gesamten Erwerbsbiografie. Sie sollten wirklich mal prüfen, ob Ihre Betriebsrente wirkich erst in 30 Jahren zum tragen kommt. In meinem Fall bekam ich sie auch bereits, als ich mit 54 Jahren EM-Rentner wurde. Viel Glück, Gruß Bernd
Feliam 26.03.2014 | 10:35
Der Durchschnittswert für die Hochrechnung ergibt sich bei der EM-Rente aus allen Versicherungszeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung (bzw. bis zum Datum der Ausstellung der Renten-Info), der Durchschnittswert für die Hochrechnung der Altersrente aus den Beiträgen der letzten 5 Kalenderjahre vor Ausstellung der Renten-Info. Da Sie vermutlich in den letzten 5 Jahren sehr hohe Beiträge gezahlt haben (das legt die relativ hohe Hochrechnung nahe), ist die Hochrechnung bei der EM-Rente offensichtlich ungünstiger, da Sie ja nicht von Beginn Ihres Beitragslebens an solch hohe Beiträge entrichtet haben. Und auch die Kindererziehungszeiten entsprechen nur der Zahlung von Beiträgen i.H. eines Durchschnittsverdienstes.
Sascha Grimmam 26.03.2014 | 12:50
Zitat von Ploetschi anzeigen
Also die EM-Rente wird doch in den nächsten Jahren auch regelmässig angepasst, entsprechend haben Sie dann mit 60 Jahren 1.700,00 Euro (ungefähr). Also nicht 900 Euro weniger als Altersrente.. Das andere ist Ihre Betriebsrente. Wenn Sie unbefristet in die EM-Rente kommen wird Ihre Betriebsrente gezahlt als wenn Sie in Altersrente gegangen wären. Ein unbefristeter EM-Rentner ist faktisch wie ein Altersrentner.
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