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Rente wegen Langzeitarbeitslosigkeit

von Franz Kater24.02.2009 | 16:34
1329 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin am 30.7.1948 geboren,bin lt. Bescheid der AA vom 1.3.08 bis 28.2.09 (52 Monate=365Tg)arbeitslos u. habe ab 1.3.09 Vollrente beantragt.Der Rentenbeginn wird von der Rentenversicherung in Frage gestellt, da in dem Bescheid der AA eine Anspruchsdauer für das ALG I von 360 Tg steht. Es würden also 4 Tage von den geforderten 364 Tg fehlen. ALG I wird aber nur immer für 30 Tage/Monat gezahlt, egal, ob der Monat 30 oder 31 Tage hat.Wie soll man das verstehen? Kann mir das jemand plausibel erklären?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Voraussetzung für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist, dass nach Vollendung des 58 1/2. Lebensjahres mindestens 52 Wochen Arbeitslosigkeit vorliegen. Die Prüfung der Arbeitslosigkeit erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Der Rentenversicherungsträger wird sich bei seiner Entscheidung grundsätzlich auf die Vorgaben der Agentur für Arbeit stützen. Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ganz so viel "Müll", wie Teilnehmer -_- es bezeichnete, war meine Antwort nicht.

Der Rentenversicherungsträger ist sehr wohl an die Auskunft der Agentur für Arbeit hinsichtlich des Vorliegens von Arbeitslosigkeit gebunden. Bestätigt beispielsweise die Agentur für Arbeit den Bezug von Arbeitslosengeld nach § 126 SGB III, zählen diese Zeiten nicht zu den 52 Wochen Arbeitslosigkeit. Es handelt sich dabei um die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit.

Der Zahlungsrhythmus (30 Tage im Monat) hat allerdings auf das Vorliegen von Arbeitslosigkeit keine Auswirkung.

4 Antworten

pitttam 24.02.2009 | 17:46
Plausibel ist da nicht. Bleiben Sie doch noch 4 Tage Alo. Notfalls ohne Bezug von Alg. Erfüllen Sie die anderen Forderungen wie Arbeitsl. oder befristet am 01.01.04 ?
Haseam 25.02.2009 | 07:36
Sollten Sie nicht unter den Vertrauensschutz fallen - am 01.01.2004 arbeitslos oder davor befristet Arbeitsverhältnis aufgenommen usw., können Sie erst mit 62 Jahren und 7 Monaten diese Rente vorgezogen beziehen. Lassen Sie sich unbedingt durch Ihren RV- Träger beraten und legen Sie ggf. Unterlagen vor die den Nachweis des Vertrauensschutzes erlauben.
Franz Kateram 25.02.2009 | 19:39
Danke für die Hinweise. Mir wird also sicher nur der Widerspruch übrig bleiben.
-_-am 25.02.2009 | 21:09
Das ist natürlich "Müll"! Wenn Sie ein Jahr arbeitslos sind, haben Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Dass die Agenturen für Arbeit auf 30-tägige Zahlung je Monat umgestellt haben, hat damit gar nichts zu tun. Das erspart lediglich die allmonatliche Änderung des Zahlbetrages. Dennoch erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzungen selbstverständlich. Maßgeblich sind doch nicht die 360 Zahltage sondern die 365 Tage Arbeitslosigkeit! Die "Experten"-Antwort ist insofern wenig hilfreich.
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