Eine Voraussetzung für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist, dass nach Vollendung des 58 1/2. Lebensjahres mindestens 52 Wochen Arbeitslosigkeit vorliegen. Die Prüfung der Arbeitslosigkeit erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Der Rentenversicherungsträger wird sich bei seiner Entscheidung grundsätzlich auf die Vorgaben der Agentur für Arbeit stützen. Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens.