Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Schlaganfall Patient,
um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten müssen Sie
am Tag des Rentenbeginns einen Grad der Behinderung von 50 haben und
die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.
Sie geben an, dass Sie die Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllen. Folglich werden Sie keine vorgezogene Altersrente erhalten, da Sie nicht beide versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Nutzen Sie die Gelegenheit eines Beratungsgesprächs bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe um definitiv festzustellen, ob die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist oder eben nicht. Evtl. ist eine Klärung des Rentenversicherungskonto erforderlich, welche im Anschluss dazu führt, dass doch die Wartezeit erfüllt ist.
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