Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente wegen Schwerbehinderung

von Schlaganfall Patient11.08.2016 | 12:30
1087 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
EU Rente ich bin Jahrgang1959 und habe einen Schlaganfall 2011 erlitten 90 % Schwerbehindert da die Wartezeiten nicht erfüllt waren erhalte ich keine EU Rente. Ich kann keine 35 Jahre der Versichertenzeiten vorweisen. Kann ich auch wenn ich keine 35 Jahre Versichertenzeit vorweisen kann trotzdem aufgrund meiner Schwerbehinderung 2020 in vorzeitige Altersrente gehen ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Schlaganfall Patient,

um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten müssen Sie

 am Tag des Rentenbeginns einen Grad der Behinderung von 50 haben und

 die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.

Sie geben an, dass Sie die Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllen. Folglich werden Sie keine vorgezogene Altersrente erhalten, da Sie nicht beide versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Nutzen Sie die Gelegenheit eines Beratungsgesprächs bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe um definitiv festzustellen, ob die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist oder eben nicht. Evtl. ist eine Klärung des Rentenversicherungskonto erforderlich, welche im Anschluss dazu führt, dass doch die Wartezeit erfüllt ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

=//=am 11.08.2016 | 13:15
Wenn Sie die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, haben Sie in vergangenen Jahren/Jahrzehnten schon einige Versicherungsverläufe (evtl. zur Kontenklärung), Renteninformationen oder Rentenauskünfte erhalten. In den Rentenauskünften ist ALLES aufgeführt, persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen mit jeweiligem Rentenbeginn.
=//=am 11.08.2016 | 12:58
Nein, Sie erhalten frühestens die Regelaltersrente ab 66. LJ. + 2 Monate, vorausgesetzt, Sie haben bis dahin die Mindestwartezeit von 5 Jahren erfüllt. Für eine Alters-Rente aus der gesetzlichen RV müssen neben den persönlichen auch immer die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn Sie keine 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, können Sie auch nicht vorzeitig in Rente gehen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026