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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

von sorgschrofen30.05.2010 | 14:38
3113 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Forumsteilnehmer, bin 55 J. alt und im Getränkeverkauf tätig. Seit einiger Zeit macht mir eine Kniegelenksarthrose beruflich und auch privat zu schaffen ! Wie wären wohl meine Chancen auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe guten Beitrag von "Burghard".

8 Antworten

Burghardam 30.05.2010 | 15:02
Stellen Sie doch einfach einen EM-Antrag und dann wissen Sie irgendwann ob eine EM-Rente dabei rauskommt. Nur anhand der Diagnose / Krankheit an sich und ohne weitergehende Informationen sowie Details , kann man keine Vermutung anstellen ob eine Erwerbsminderung vorhanden ist oder nicht. Es kommt nämlich immer nur auf die vorhandenen Beschwerden an und vor allem auf deren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit. Und dies wird die RV sehr genau überprüfen, z.b. durch Anforderung ärztlicher Unterlagen und/oder eine Begutachtung oder einer med. Reha und anderer Dinge. Wenn jeder Patient mit einer Kniegelenksarthrose eine EM-Rente letztlich bekommen würde, bestünde wohl halb Deutschland nur noch aus EM-Rentnern.... Die Arthrose muss schon ganz erheblich schwerwiegend sein und erhebliche Schmerzen sowie Bewegungseinschränkungen etc. verursachen. Aber einen Versuch mit einer EM-Antragstellung sollten Sie schon wagen, wenn Sie diese Erkrankung wirklich sehr stark einschränkt und vor allem auch ihr behandelnden (Fach)-Arzt Sie in dieser Richtung ( EM-Rente ) unterstützt. Alles Gute und viel Erfolg.
Sozialrechtleram 30.05.2010 | 18:21
Ihre Aussichten sind schlecht, da man Ihnen ja heutzutage eine Prothese verpassen kann, die eine vollständige Rehabilitation ermöglicht. Es ist deshalb die Frage zu beantworten, ob Ihnen eine solche OP zuzumuten ist, wenn andere Möglichkeiten wie Arbeitsplatz- oder Berufswechsel ausscheiden. Das kann aber nur ein Arzt beurteilen.
Klaraam 31.05.2010 | 10:33
Hallo . Ich bin seid 1993 Rentner ohne Rente und bekomme die Grundsicherung,Vor 5 Jahren hat man entlich festgestellt das ich an Myasthenie-Gravis Leide.Ich habe 1991 eine Reha von der LVA in Salz Bad Uflen gemacht.Dort sagte mir doch wörtlich Herr Dockweiler ein Neurologe ich könne ja Tüten kleben.Und der Arzt hat mir doch tatsächlich noch einmal Blut abgenommen nachdem ich schon aus der Kur entlassen war.Der Arzt sagte mir frech das ich das Epileptika nicht einnehmen würde. Diese Ärzte müßten meiner Meinung nach Schadesersatz zahlen.Da werden kranke Menschen Pychisch fertig gemacht.Und das in einer Pychosomatischen Reha maßnahme die von der LVA bezahlt wurde.Da ist jedes Sozialamt besser als meine Rentenversicherung.Heute bin ich ein Pflegefall und sitze im Rollstuhl. Ich habe mein vertrauen gegenüber den meisten Ärzten verloren.Die LVA machte es sich einfach der Arzt der glaubwürdig immer wieder bestätigt hat das ich schon vor 1984 Berufs und Erwerbs unfähig gewesen sein.Die Myasthenie- Gravis habe ich mit gut 20 Jahren bekommen wurde vor Gericht nicht geladen. Jetzt muß ich noch 3 Jahre warten bis zur Rente vielleicht schaff ich das noch Abgesichert durch Rente ich kann das heute nicht mehr glauben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! MFG Klara
Sozialrechtleram 31.05.2010 | 13:28
Hallo Klara, gegen solche Ärzte kann man sich nur dadurch wehren, dass man eben keine pauschalen Schweigepflichtentbindungserklärungen unterschreibt. In dem Moment kann nämlich der Patient diese kontrollieren und ohne Gerichtsverfahren prüfen lassen, ob das was diese Typen zu Papier bringen auch dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht. Es ist seitens der DRV und den Vorgängerorganisationen LVA und BfA und von diesen bezahlten Ärzten schon eine eklante Mißachtung der Patientenrechte, wenn der Patient als Letzter davon erfährt, was ein Arzt zu Papier gebracht hat und ihm jedwede Möglichkeit genommen wird selbst gröbste Verstöße gegen ärztliche Pflichten korrigieren zu können.
Slaam 31.05.2010 | 15:26
Wenn ich Klara richtig verstanden habe, wurde Sie in der LVA-Klinik falsch behandelt und dies hat dazu geführt, dass sich Ihre Krankheit verschlimmert hat. Eine falsche Behandlung in der Rehaklinik ist meiner Meinung nach mit einem Fehler in einer Akutklinik vergleichbar und hat erstmal wenig mit Schweigepflichtentbindung zu tun.
Sozialrechtleram 31.05.2010 | 18:06
Die Geschichte von Klara beinhaltet ungeschrieben den Reha-Entlassungsbericht, der seitens der LVA als "Sozialmedizinisches Gutachten" angesehen wird. Sie können mit mir gerne wetten, dass Klara den Arzt nicht schriftlich von seiner Schweigepflicht entbunden hat und im Reha-Bericht mangelnde Compliance und Ähnliches drin stand. Ich kenne die rechtswidrige Praxis der RV-Träger und weiß auch, welche Folgen die zeitigen können. Einem meiner Bekannten wurde trotz Röntgenbefund der behandelnden Akutklinik im Reha-Bericht vom Psychologen bescheinigt, dass er ein Simulant sei. Klar dass da ein Stempel drauf war: § 203, Ärztliche Schweigepflicht Nicht für den Patienten!
Watt iss?am 02.06.2010 | 12:30
Können Sie da mal erklären?
Sozialächteram 02.06.2010 | 11:02
Wir wissen doch alle dass sich unser Sozialrechtler nur in einem Themengebiet auskennt und das ist, niemanden in den Rehaentlassungsbericht gucken zu lassen *lol*
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