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Zur Experten-Antwort springenHallo 123,
ja, die Rente für Bergleute wird ausschließlich aus knappschaftlichen Zeiten gerechnet und ist nicht sehr hoch. Wie hoch sie etwa sein wird, hat Ihnen hoffentlich die Mitarbeiterin der KBS sagen können. Da Sie aber im Krankengeldbezug sind und eine Reha durchgeführt haben, werden Sie - ob sinnvoll oder nicht - um eine Beantragung dieser Rente nicht herumkommen. Die Krankenkasse hat das Recht und wird Ihr Gestaltungsrecht diesbezüglich einschränken und auf eine Beantragung der Rente bestehen. Durch die Zahlung der Rente vermindert sich der Krankengeldzahlbetrag.
Die Rente für Bergleute wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau wird gezahlt, wenn man die letzte knappschaftliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und die momentan verrichtete Tätigkeit (Beruf) nicht wirtschaftlich und qualitativ gleichwertig ist. Eventuell ist eine Regionaldirektion der Knappschaft-Bahn-See für Sie zuständig bei der diese Rente nicht so häufig gewährt wird und deswegen die Erfahrungen fehlen. Jedenfalls wird diese Rente ausschließlich, wie Sie schon richtig mitgeteilt bekommen haben, aus den knappschaftlichen Versicherungszeiten gewährt. Bei dieser Rente wird Ihr Arbeitsentgelt im Rahmen des Hinzuverdienstes nach § 96a SGB VI angerechnet. Ob nach der Anrechnung Ihrer Gehaltes überhaupt noch ein auszuzahlender Betrag verbleibt ist natürlich fraglich, aber wenn Ihr Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden soll (§116 SGB VI) und die Krankenkasse Sie zur Beantragung der Reha aufgefordert hat, kommen Sie um die Antragstellung nicht herum...aber die Knappschaft kann Ihnen das doch sagen, rufen Sie einfach den Absender des zitierten Schreibens an und fragen nach......Danke für den Hinweis - leider kennt sich aber offensichtlich nicht jeder Sachbearbeiter der KBS damit aus, deshalb hatte ich hier nachgefragt. Zwischenzeitlich habe ich aber tatsächlich die Fachfrau für Knappschafts-Fragen bei der KBS erreicht. Demnach wird diese Rente nur aus den knappschaftlichen Zeiten berechnet.
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