Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau

von 12302.05.2017 | 13:40
1367 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich war im Februar auf Reha. Nun habe ich von der Knappschaft-Bahn-See ein Schreiben erhalten, wonach mein Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wurde. Lt. der ärztlichen Beurteilung liegt bei mir eine verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau auf Dauer vor, macht in diesem Fall eine Antragstellung überhaupt Sinn? Leider konnte mir bisher noch niemand sagen, wie hoch eine solche Rente sein wird. Kann mir jemand weiterhelfen? Ich Jg. 1953 beziehe im übrigen seit Januar 17 Krankengeld und befinde mich in der Wiedereingliederung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.05.2017 | 06:34

Hallo 123,

ja, die Rente für Bergleute wird ausschließlich aus knappschaftlichen Zeiten gerechnet und ist nicht sehr hoch. Wie hoch sie etwa sein wird, hat Ihnen hoffentlich die Mitarbeiterin der KBS sagen können. Da Sie aber im Krankengeldbezug sind und eine Reha durchgeführt haben, werden Sie - ob sinnvoll oder nicht - um eine Beantragung dieser Rente nicht herumkommen. Die Krankenkasse hat das Recht und wird Ihr Gestaltungsrecht diesbezüglich einschränken und auf eine Beantragung der Rente bestehen. Durch die Zahlung der Rente vermindert sich der Krankengeldzahlbetrag.

5 Antworten

123am 02.05.2017 | 13:45
.....versehentlich an der falschen Stelle eingefügt.. Die Frage ob eine Antragstellung sinnvoll ist, bezog sich auf den Krankengeld-Bezug und die derzeitige Wiedereingliederung.
Fortitude oneam 02.05.2017 | 15:44
Hallo 123, es ist schwierig Ihnen da konkrete Informationen über die Rentenversicherung Kanppschaft-Bahn- See zu geben. Mein Schwiegervater war auch im Bergbau beschäftigt und wurde mit 55 Jahren in Rente geschickt. Sie sind Jahrgang 1953 also ca. 64 Jahre alt. Normalerweise müssten Sie auch schon in Ihre wohlverdiente Rente sein. Da Ihr Rehaantrag in einer Rente umgedeutet wurde und Sie Ihren Beruf nicht mehr weiter ausüben können, macht es wenig Sinn eine Wiedereingliederung zu starten. Ich empfehle Ihnen kontakt mit der Rentenversicherung Kanppschaft-Bahn- See aufzunehmen und klären die Angelegenheit. Alles Gute. Mfg
Schadeam 02.05.2017 | 15:53
...aber die Knappschaft kann Ihnen das doch sagen, rufen Sie einfach den Absender des zitierten Schreibens an und fragen nach......
123am 02.05.2017 | 16:15
Danke für den Hinweis - leider kennt sich aber offensichtlich nicht jeder Sachbearbeiter der KBS damit aus, deshalb hatte ich hier nachgefragt. Zwischenzeitlich habe ich aber tatsächlich die Fachfrau für Knappschafts-Fragen bei der KBS erreicht. Demnach wird diese Rente nur aus den knappschaftlichen Zeiten berechnet.
Herr Benzinam 04.05.2017 | 08:26
Zitat von 123 anzeigen
...aber die Knappschaft kann Ihnen das doch sagen, rufen Sie einfach den Absender des zitierten Schreibens an und fragen nach......
Danke für den Hinweis - leider kennt sich aber offensichtlich nicht jeder Sachbearbeiter der KBS damit aus, deshalb hatte ich hier nachgefragt. Zwischenzeitlich habe ich aber tatsächlich die Fachfrau für Knappschafts-Fragen bei der KBS erreicht. Demnach wird diese Rente nur aus den knappschaftlichen Zeiten berechnet.
Die Rente für Bergleute wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau wird gezahlt, wenn man die letzte knappschaftliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und die momentan verrichtete Tätigkeit (Beruf) nicht wirtschaftlich und qualitativ gleichwertig ist. Eventuell ist eine Regionaldirektion der Knappschaft-Bahn-See für Sie zuständig bei der diese Rente nicht so häufig gewährt wird und deswegen die Erfahrungen fehlen. Jedenfalls wird diese Rente ausschließlich, wie Sie schon richtig mitgeteilt bekommen haben, aus den knappschaftlichen Versicherungszeiten gewährt. Bei dieser Rente wird Ihr Arbeitsentgelt im Rahmen des Hinzuverdienstes nach § 96a SGB VI angerechnet. Ob nach der Anrechnung Ihrer Gehaltes überhaupt noch ein auszuzahlender Betrag verbleibt ist natürlich fraglich, aber wenn Ihr Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden soll (§116 SGB VI) und die Krankenkasse Sie zur Beantragung der Reha aufgefordert hat, kommen Sie um die Antragstellung nicht herum
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026