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Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Paulchen13.06.2007 | 12:26
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgendes wenn Jemand rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, - ist er dann Erwerbsunfähig? oder - ist er lediglich Berufsunfähig?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zum 01.01.2001 sind an die Stelle der Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit die Renten wegen Erwerbsminderung getreten. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente kam es darauf an, in welchem zeitlichen Umfang dem Versicherten unter Berücksichtigung seines Krankheitsbildes eine tägliche Arbeitsleistung zumutbar ist. Unterschieden wurde in vollschichtige, halbschichtige, unterhalbschichtige und unter zweistündige Einsatzfähigkeit. Bei der Berufsunfähigkeit war entscheidend, ob der Versicherte ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen in seiner Leistungsfähigkeit gemindert war, dass er weder in seinem bisherigen –erlernten - Beruf (Ausbildungszeit mindestens zwei Jahre) noch in einem anderen zumutbaren Verweisungsberuf die Hälfte des Arbeitsentgelts eines vergleichbaren Arbeitnehmers erreichen kann.

Nach dem sei 01.01.2001 geltenden Recht wird die Erwerbsminderungsrente unterschieden in Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Im ersten Falle kann der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (d.h. unabhängig von seiner konkreten Tätigkeit) erwerbstätig sein. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn das Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich gesunken ist. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit kommt nur für Versicherte in Betracht, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig sind. Wobei hier auch die Berufsunfähigkeit neu definiert wurde. Berufsunfähigkeit setzt voraus, dass der Versicherte –natürlich wiederum aus gesundheitlichen Gründen- in seinem bisherigen –erlernten - Beruf (Ausbildungszeit ebenfalls mindestens zwei Jahre) oder in einem zumutbaren Verweisungsberuf nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann.

8 Antworten

!am 13.06.2007 | 13:03
Nach altem Recht ist er erwerbsunfähig! Es gibt 1/3 erwerbsgemindert 2/3 " 3/3 " Die Unterscheidung "berufsunfähig" bzw. "Erwerbsunfähig" gibt es nicht mehr.
Ankeam 13.06.2007 | 13:16
Die Begriffe gibt es nicht mehr! Derjenige ist voll erwerbsgemindert. Das heißt er ist unter den üblichen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt nicht in der Lage einer Beschäftigung drei Stunden oder mehr nachzugehen.
!am 13.06.2007 | 14:07
Vor dem 01.01.1992 gab es die a) Rente wegen Berufsunfähigkeit und b) Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Seit 01.01.1992(Rentenreformgesetz ´92) heisst das "Kind" Rente wegen Erwerbsminderung. Renten, welche vor dem 01.01.1992 bewilligt wurden/begonnen haben, werden Rente wegen Berufsunfähigkeit und Rente wegen Erwerbsunfähigkeit genannt und Renten, welche nach dem 31.12.1991 begonnen haben, werden nur noch wie oben beschrieben "Rente wegen Erwerbsminderung " genannt.
Ankeam 13.06.2007 | 13:23
Das hat etwas mit dem Alter und dem Beginn der Rentenzahlung zu tun! Früher gab es die Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Heute heißt diese Erwerbsminderungsrente.
Paulchenam 13.06.2007 | 13:19
Und warum gibt es dann einmal die Rente wegen Erwerbsminderung und einmal die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit?
Ankeam 13.06.2007 | 13:26
Oder meinen Sie die Altersrente wegen Erwerbsunfähigkeit?
caneam 14.06.2007 | 06:45
Die korrekte Begriffsbezeichnung ergibt sich grundsätzlich aus dem maßgebenden Rentenbeginn: Bei RB vor 01.01.2001 gab waren es die Renten wegen BU/EU Bei RB ab 01.01.2001 sind es die Renten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 SGB 6); hinzu kommt noch die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB 6)
skatam 14.06.2007 | 12:27
paulchen, haste gesehen.. die besten beiträge sind gelöscht.. trotz - dem, wir werden nicht müde von unserer DEMOKRATIE weiterhin gebrauch zu nehmen... den INZUCHT- SCHREIBER incl. den LÖSCH-DUBEL alles,alles gute. skat
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