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Experten-Antwort

Rente wegen voller Erwerbsminderung / freiwillige Beiträge

von EMR29.03.2022 | 09:46
166 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , Ich beziehe seit 2019 die Rente wegen voller Erwerbsminderung . Ich habe für die Jahre 2019 und 2020 noch freiwillige Rentenbeiträge gezahlt ( Mindestbeitrag ) . Für das 2021 und 2022 möchte Ich die Zahlung der freiwilliger Beiträge einstellen . Die Regelaltersrente beginnt noch in 2022 . Entstehen mir durch die Einstellung der Zahlung von freiwilligen Beiträgen Nachteile bei der Höhe der Regelaltersrente ? Ein Anspruch auf Grundrente besteht nicht ! Kann die Höhe der Regelaltersrente geringer sein als die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder besteht Besitzschutz ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EMR,

das mit der Zurechnungszeit sehen Sie grundsätzlich richtig. Generell spricht wenig dafür als Erwerbsminderungsrentner freiwillige Beiträge zu entrichten. Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Grundsätzlich wird Ihre Regelaltersrente mindestens in derselben Höhe gezahlt, wie die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Beendigung der freiwilligen Versicherung sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger formlos mitteilen oder lassen dies im Rahmen eines Beratungsgesprächs über eine Auskunfts- und Beratungsstelle entsprechend weiterleiten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Berndam 29.03.2022 | 11:18
Rentenhöhe: Besteht sowohl bei der EM-Rente, als auch bei der Regelaltersrente kein Anspruch auf Grundrente (mangels Nichterfüllung 33 Jähriger Wartezeit), kann die Regelaltersrente nicht geringer als die EM-Rente sein (Besitzstandsschutz). Haben Sie sich vor der Zahlung freiwilliger Beiträge beraten lassen? In der Konstellationen haben diese wahrscheinlich (den Einzelfall kann ich hier nicht beurteilen) keine Auswirkungen auf die Rente.
EMRam 29.03.2022 | 11:43
Vor der Zahlung der freiwilligen Beiträge habe ich mich leider nicht beraten lassen . Die freiwilligen Beiträge habe ich schon in den Jahren vor dem Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung bezahlt und somit auch in 2019 und 2020 nach dem Beginn der Rente . Da diese Zeiten mit der Zurechnungszeit zusammenfallen hat diese Zahlung wahrscheinlich nichts gebracht . Wie meine Rechere im Forum ergeben hat hätten die freiwilligen Beiträge den Wert an Entgeldpunkten für die Zurechnungszeit übersteigen müssen . Ich denke das das so stimmt oder ? Somit stelle ich die Zahlung der freiwilligen Beiträge für 2021 und 2022 besser ein oder ?
EMRam 29.03.2022 | 12:42
Vielen Dank für die Antworten , Dann führt die Einstellung der Zahlungen der freiwilligen Beiträge für 2021 und 2022 nicht zur Minderung der Rentenhöhe bei der anschliessenden Regelaltersrente in 2022 . Über die Einstellung der Zahlung meiner freiwilligen Beiträge muss ich die DRV nicht informieren oder ? Eine Beratung in einer Beratungsstelle der DRV wäre dann ja nicht mehr nötig oder ? Viele Grüsse EMR
Mensch Berndam 29.03.2022 | 16:13
Dann sind ja alle glücklich, wenn Sie das auch so sehen. Einfach wieder nur lachhaft!
EMRam 29.03.2022 | 15:18
Ich hatte der DRV keine Einzugsermächtigung für die freiwilligen Beiträge erteilt . Die Zahlung hatte ich per Überweisung geleistet. Also sollte es doch ausreichen die Zahlung einzustellen ohne weitere Info an die DRV . Ich habe dies so an anderer Stelle im Forum gelesen .
Berndam 29.03.2022 | 15:33
Das sehe ich auch so.
EMRam 29.03.2022 | 16:24
Die Mitteilung an den Rentenversicherungsträger ist doch nur erforderlich bei Zahlung der freiw. Beiträge per Einzugsermächtigung oder ? Bei Zahlung per Überweisung ist doch keine Mitteilung erforderlich oder ? Hier müsste doch die Einstellung der Zahlung reichen .
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