Hallo EMR,
das mit der Zurechnungszeit sehen Sie grundsätzlich richtig. Generell spricht wenig dafür als Erwerbsminderungsrentner freiwillige Beiträge zu entrichten. Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.
Grundsätzlich wird Ihre Regelaltersrente mindestens in derselben Höhe gezahlt, wie die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung