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rente wegen voller erwerbsminderung und alg I

von angela21.05.2008 | 20:01
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7 Antworten

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Ich bekomme voraussichtlich demnächst eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. (Arbeitsmarktrente). Habe aber noch ca. 6 Monate Anspruch auf ALG I. Geht mir dieses dann verloren bzw. wird es auf die Rente angerechnet bzw. die Rente auf ALG I? Und wie würde dies dann berechnet? Danke für Info.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie schon richtig ausgeführt wurde, ist ein zeitgleicher Bezug von voller Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld nicht vorgesehen. Als Rentnerin stehen Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, sind also nicht arbeitslos. Wurde das AloGeld bereits ausgezahlt , wird von der Agentur ein Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung geltend gemacht. Sie erhalten für diese Zeit also entweder gar keinen Rentenbetrag ausgezahlt oder - falls das AloGeld niedriger war als die Rente - nur den Restbetrag.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Mit Eingang der Mitteilung über die Rentenbewilligung wird das Arbeitsamt die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen, auch wenn vom reinen Berechtigungszeitraum der Anspruch auf das Arbeitslosengeld noch weiterhin bestehen würde. Grund ist, dass man beim Vorliegen von voller Erwerbsminderung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Und dies steht der Zahlung des Arbeitslosengeldes entgegen.

Die Rente berrechnet sich bis zum Leistungsfall (Zeitpunkt, zu dem die volle Erwerbsminderung eingetreten ist. Für die Zeit, in der das Arbeitsamt nach dem (zurückliegenden) Rentenbeginn noch Leistungen gezahlt hat, wird es diese aus der Rentennachzahlung zurückgekommen = Erstattungsanspruch. Hierzu wurden bereits in den Vorbeiträgen Erläuterungen gegeben.

Die Rentenzahlung wird zu dem im Rentenbescheid angegebenen Zeitpunkt aufgenommen, die evtl. nach Abzug des Erstattungsanspruchs des Arbeitsamtes noch zur Verfügung stehende Rentennachzahlung wird nach Abrechnung mit dem Arbeitsamt nachgezahlt. Ggf. bitten Sie die DRV um Prüfung, ob ein Teil der Nachzahlung im Voraus ausgezahlt werden kann, um eine Zeit ohne Geldleistung zu überbrücken.

5 Antworten

-_-am 21.05.2008 | 21:07
Sobald die Agentur für Arbeit von der Feststellung voller Erwerbsminderung erfährt, stellt diese die Zahlung ein. Das ALGI wird im Nachzahlungszeitraum im Rahmen eines Erstattungsanspruchs der Agentur für Arbeit gegen den Rentenversicherungsträger bis zur Rentenhöhe erhoben. Ihre Rentennachzahlung mindert sich entsprechend. Wenn die Rentenhöhe niedriger als das ALGI ist, ist hier kürzere Bezugszeit des ALGI tatsächlich weniger Geld.
Wolfgangam 22.05.2008 | 11:50
Hallo Angela, es könnte sogar ein einkommensfreier Zeitraum entstehen. Bei Bewilligung einer Zeitrente beginnt diese erst mit dem 7. Monat nach Feststellung der EM. Das ALG wird nicht so lange weitergezahlt ! Sozialamt/Grundsicherung könnte dann bei Bedürftigkeit einspringen. Gruß w.
-_-am 22.05.2008 | 12:22
Der Hinweis von Wolfgang trifft zu. Die Rentenversicherungsträger kennen das Problem und bemühen sich, eine solche Lücke zu vermeiden. Ein die Nahtlosigkeit sichernder Eingriff des Gesetzgebers wäre hier zu wünschen. Wieder ein Grund, einen Rentenantrag nicht zu früh zu stellen. Wird die Antragstellung durch die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit verlangt, ist der Versicherte nur verpflichtet einen Reha-Antrag zu stellen. Damit gewinnt man Zeit und sichert so möglicherweise die Nahtlosigkeit. Es gibt aber tatsächlich Leute, die schon jetzt Altersrente mit Rentenbeginn Dezember 2007 stellen...
egalam 22.05.2008 | 16:16
Das wird ja dann aber auch langsam Zeit ;-)
Ramonikaam 30.05.2008 | 20:39
..... und wenn die mögliche Rente, wegen voller erwerbsminderung,niedriger sein wird wie das ALG I Entgeld. Kurz....Rentenantrag Nov.07... ALG-Bezüge von Dez.07 bis Dez.08....wie wird vorgegangen und wie ist die Berechnung oder Zahlung der Rente zu erwarten? Danke....
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