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Experten-Antwort

Rente wegen voller Erwerbsminderung und Grad der Behinderung

von Anton05.05.2022 | 13:16
133 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich habe eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsinderung bewilligt bekommen. Zum Rentenantragszeitpunkt hatte ich einen Grad der Behinderung von 70 %. Jetzt will mir das Sozialamt den Grad der Behinderung von 70 % auf 50 % reduzieren. Hätte dies einen Einfluss auf meine Rente wegen voller Erwerbsminderung? Vielen Dank.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.05.2022 | 13:50

Ich kan die Antwort von Schade nur bestätigen. Keine Meldepflicht.

Experten-Antwortam 05.05.2022 | 13:36

Hallo Anton,

nein, die Herabsetzung des Grades der Behinderung auf 50 v.H. hat keine Auswirkungen auf unsere Beurteilung Ihres Leistungsvermögens. Die Rentenversicherung stellt fest, in welchem Umfang Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.

Der Grad der Behinderung bezieht sich auf alle Lebensbereiche, nicht lediglich auf die Beeinträchtigung im Erwerbsleben. Der Grad der Behinderung trifft keine Aussage über die Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit.

3 Antworten

Ihr Wunschnameam 05.05.2022 | 13:27
Nein, sofern die Schw. Rente angestrebt wird müssen nur die 50% vorliegen bei Antragsstellung. Ob 50% oder 70% spielt hier keine Rolle.
Antonam 05.05.2022 | 13:40
Vielen Dank für die Antwort. Müßte ich dann aber die Herabsetzung des Grades der Behinderung bei der Rentenstelle melden oder ist das nicht nötig. Danke !
Schadeam 05.05.2022 | 13:49
Nein, da das keinerlei Auswirkung auf die EM Rente hat, müssen Sie das auch nicht melden! Erst wenn Sie mal die Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen sollten, ist das wichtig.
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