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Experten-Antwort

Rente Werkstatt für behinderte Menschen

von Hartmut19.11.2021 | 01:37
270 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1980 2025 bin ich 20 Jahre in der Werkstatt für behinderte Menschen. Lohnt es sich dann schon in Rente zu gehen Erwerbsminderungsrente? Oder sollte ich weiter arbeiten und zum 1. September 2045 mit 65 Jahren in Rente gehen? Laut Rentenrechner kann ich zum 1. September 2045 in Rente gehen. Das wäre dann die Rente für schwerbehinderte. 65 Jahre wäre ich dann. Macht das einen Unterschied ob ich mit 45 Jahre 2025 in Rente gehe Erwerbsminderungsrente beziehe oder 2045 mit 65 Jahre? Ist meine Altersrente dann später höher wenn ich 2045 in Rente gehe?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hartmut,

für einen konkreten Vergleich der Rentenhöhen können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zeitnah vor Rentenbeginn entsprechende Probeberechnungen beantragen.

Grundsätzlich ist aber Folgendes zu sagen:

Wenn Sie 2025 in Rente gehen, enthält Ihre Erwerbsminderungsrente eine Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Monaten. Das heißt, bei der Rentenberechnung wird angenommen, dass Sie bis zu diesem Zeitpunkt wie bisher weitergearbeitet hätten. Dafür wird bei der Erwerbsminderungsrente allerdings auch ein Rentenabschlag in Höhe von 10,8% berücksichtigt.

Wenn später die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt wird, ist die Altersrente aufgrund der Besitzschutzregelungen mindestens so hoch wie Ihre bisher bezogene Erwerbsminderungsrente, keinesfalls niedriger.

Würden Sie die Erwerbsminderungsrente trotz erfüllter Voraussetzungen nicht in Anspruch nehmen und bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres weiterarbeiten, wäre in Ihrer Altersrente für schwerbehinderte Menschen kein Abschlag enthalten. Daher könnte sie höher ausfallen.

In diesem Fall hätten Sie allerdings 20 Jahre lang Ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nicht wahrgenommen. Diese „entgangenen Rentenzahlungen“ werden Sie aller Voraussicht nach mit einer etwas höheren Altersrente nicht wieder wettmachen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hartmun (bzw. Hartmut),

ergänzend zum Vorherigen:

Sofern Sie neben Ihrer Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtliche Zeiten erwirtschaften, zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung / Tätigkeit in einer WfbM, werden diese Zeiten bei der Berechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt. Ob sie sich dann auch tatsächlich rentensteigernd auswirken, kann man heute noch nicht sagen. Sie würden sich nur dann rentensteigernd auswirken, wenn sie höher sind als die Rentensteigerung durch die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente.

Vereinfacht gesagt, wird 2045 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ganz neu berechnet (allerdings ohne Zurechnungszeit; diese gibt es nur bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Tod). Dabei werden alle Zeiten berücksichtigt, die Sie bis dorthin zurückgelegt haben.

Damit die Altersrente nicht niedriger ausfallen kann, als die bis dahin bezogene Erwerbsminderungsrente, hat man bei einem nahtlosen Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente „Besitzschutz“, d.h. die Altersrente ist nicht niedriger als die bisherige Erwerbsminderungsrente. Ein Besitzschutz der persönlichen Entgeltpunkte kommt auch dann in Betracht, wenn die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach einem möglichen Wegfall der EM-Rente beginnt.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger und vereinbaren einen Termin zur persönlichen Beratung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Drallam 19.11.2021 | 02:14
Die Altersrente hat keine Abschläge. Daher wird die Altersrente bei Ihnen stets höher ausfallen da Sie ja durchgehend in demselben Betrieb beschäftigt sein werden.
Hartmunam 19.11.2021 | 13:23
Lauten Rentenrechner könnte ich ich 2045 die Rente für Schwerbehinderte beziehen zum 1. September 2045. Was ist wenn ich 2025 die Erwerbsminderungsrente beziehe und weiterhin in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten gehe? Wird dann meine Altersrente höher ausfallen weil ich ja noch gearbeitet habe in der Werkstatt für behinderte Menschen?
senf-dazuam 19.11.2021 | 13:37
Hallo Hartmut! Wahrscheinlich wird eine Erwerbsminderungsrente besser sein, weil in den nächsten 20 Jahren schon Geld an Sie gezahlt wird. Lassen Sie sich bitte bei der DRV beraten, dort kann man Ihnen dann genau erklären, wie die Beträge sind und was überhaupt möglich ist. Dort können Sie auch sofort nachfragen, wenn etwas unklar ist. Eine Beratungsstelle finden Sie rechts unter der Überschrift "Beratungsstellen". Alles Gute!
W°lfgangam 19.11.2021 | 18:05
Hallo Hartmut, können Sie vom eigenen Einkommen leben oder erhalten Sie jetzt bereits ergänzende Sozialleistungen? Gruß w.
Hartmutam 19.11.2021 | 22:33
Ich bekomme Grundsicherung und den Lohn von der WfbM.
KSCam 20.11.2021 | 08:11
Was Sie an EM Rente mal bekommen, sehen Sie aus der jährlichen Renteninformation. Bis 2025 bekommen Sie die noch mehrmals. Auch als EM Rentner können Sie in der WfbM weiterarbeiten. Was Sie von dort neben der Rente an Lohn bekommen, erfragen Sie in der Werkstatt. Und zur Höhe Dr Altersrente in 24 Jahren, sollten Sie abwarten. Zumindest ich spekuliere da nicht, denn wer weiß schon was 2045 gilt?
SBam 20.11.2021 | 08:14
Dann wird das Sozialamt Sie zur Antragsstellung auffordern. Denn EM-Rente ist vorrangig der Grundsicherung.
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