Hallo Dark,
bereits vor Erreichen der Altersgrenzen für Altersrenten können Sie die Neufeststellung Ihrer Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn nach Eintritt der Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit Beiträge für 20 Jahre gezahlt wurden (z. B. aufgrund Ihrer Tätigkeit in der WfB).
Ab wann Sie dann in Altersrente gehen können, hängt davon ab, ob Sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen und von Ihrem Geburtsdatum. Wir empfehlen Ihnen hierfür eine ausführliche Beratung durch eine unserer Beratungsstellen. Zu gegebener Zeit sollten Sie sich die Altersrente berechnen lassen, um zu sehen, ob sich ein frühzeitiger Wechsel in die Altersrente lohnt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung