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Experten-Antwort

Rente wg. Erwerbsminderung oder Altersrente

von Minnie08.12.2013 | 09:31
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4 Antworten

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Hallo, hier meine Frage: lt. meiner Rentenauskunft vom Juni d.J. würde meine Rente wg. voller Erwerbsminderung 566 Euro betragen. Dabei sind m.E. die Abschläge bereits berücksichtigt. Die Regelaltersrente wird mit 612 Euro notiert, ab November 2018 möglich. Wg. Schwerbehinderung habe ich die Möglichkeit, die Altersrente bereits ab sofort zu beantragen. Das bedeutet m.E. einen Abschlag von 10,8 %. Durch eine Aufforderung der Krankenkasse nach § 51 SGB V muss ich demnächst einen Reha-Antrag stellen, der ja zu automatisch zur Erwerbsminderungsrente führen kann. Vorher möchte ich natürlich wissen, welche Rentenart für mich günstiger ist, vor allem in Bezug auf die Rentenhöhe. Falls hier Jemand Tipps und Infos für mich hat - ich nehme alles gerne an. Und bitte keinen Hinweis auf die "nächstgelegene Beratungsstelle" - ich schreibe hier, weil es vor Mitte bis Ende Februar dort keine Termine gibt. Gruss Minnie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Minnie,

Bei einer Aufforderung gem. § 51 SGB V ist ein Reha-Antrag und später ggf. ein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung zu stellen. Abweichungen hiervon bedürfen der Zustimmung der Krankenkasse. Sollte eine Altersrente zum gleichen Zeitpunkt wie die Erwerbsminderungsrente möglich sein, ist die Krankenkasse hierzu nach einem klärenden Gespräch i. d. Regel einverstanden. Dafür sollten Sie beim Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft wg. Erwerbsminderung und eine Rentenauskunft wg. Schwerbehinderung anfordern. Bei Ihrer nächsten Beratungsstelle sollten Sie auf die Dringlichkeit einer Beratung hinweisen, evt. ist dann eine kurze Beratung als Wartebesucher möglich.

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3 Antworten

KSCam 08.12.2013 | 12:02
Bei gleichem Rentenbeginn dürfte es egal sein, ob eine EM Rente oder eine AR wg. Scherbehinderung bewilligt wird. Bei der AR bestimmen Sie, wann der Beginn ist (und damit welchen Abschlag Sie wählen). Den Rentenbeginn einer EM Rente haben Sie nicht selbst in der Hand, da kommt es darauf an, ab wann die Ärzte Sie als erwerbsgemindert sehen und ob eventuell der Rehaantrag als Rentenantrag gilt. Isofern kann ein Berater da auch nichts centgenau errechnen. Ob Sie das ganze selbst in der Hand haben und Ihr Verhalten optimieren können, ist fraglich, da Sie von der Kasse zum Rehaantrag aufgefordert wurden. Wenn es zur Umdeutung käme, würde die Kasse vermutlich nicht zustimmen, wenn Sie die AR mit späterem Rentenbeginn wählen wollten. Wie die Kasse reagieren würde, wenn Sie dort am Montag anrufen und denen sagen, dass Sie AR auf 01.12.2013 wollen, weiß ich nicht....
Neeam 08.12.2013 | 18:52
Erst mal, wie KSC schrieb, kann die Kasse mitreden. Außerdem ist der Betrag der voraussichtlichen Altersrente so gerechnet, als ob Sie bis dahin wie bisher eingezahlt hätten; wird also bei früherem Renteneintritt auch ohne den Abschlag weniger. Dürfte also ohnehin egal sein, welche Rente.
Neeam 09.12.2013 | 10:37
Beratungsstelle klingt zwar gut, nützt aber nicht immer viel. Ich hatte auf meine Beratung damals 4 Wochen gewartet; und letztlich hat die "Beraterin" die benötigte Vergleichsberechnung dann nur für mich in Berlin angefordert. Bis die kam, dauerte es noch länger.
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