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rente wg. voller erwerbminderung für nach bj 78 ?

von ernest01.10.2007 | 14:04
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3 Antworten

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Aus gesundheitlichen Gründen ist es mir momentan nicht möglich einer Voll- oder Teilzeit-beschäftigung nachzugehen. Meine Auffassungsgabe und somit die Berufsfähigkeit liegt unter 3h/d. Die "Anwartszeiten" von 5Jahren und 36Monate Beitragspflicht habe ich soweit erfüllt. Meine Betreuerin hat mir nun zu verstehen gegeben, das ich jedoch keinen Anspruch auf diese Rente habe, da ich Baujahr 79 bin. In Recherchen konnte ich jedoch nirgends diese Übergangsgrenze finden. Kann dies jemand hier im Forum bestätigen, widerlegen oder ggf. Link dazu geben ? Gruß Ernest

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Teilweise erwerbsgemindert ist derjenige, der aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (und zwar grundsätzlich jede Art von Tätigkeit) erwerbstätig sein kann. Voll erwerbsgemindert ist hingegen derjenige, der diese Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden täglich ausüben kann. Zusätzlich müssen Sie natürlich auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und 36 Monate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren) erfüllen.

Der Anspruch auf eine Rente wegen teilweise oder voller Erwerbsminderung besteht unabhängig vom Lebensalter, sofern die eben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Personen, die vor dem 02.01.1961 (!) geboren sind, gibt es eine Übergangsregelung, wonach zu einem gewissen Teil noch die "alte Gesetzeslage" des sog. Berufsschutzes greifen kann.

Ich kann mich daher dem Rat von "Schade" nur anschließen: Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem behandelnden Arzt und stellen dann ggf. den Rentenantrag.

2 Antworten

Schadeam 01.10.2007 | 14:45
wenn Ihr Arzt das Leistungsvermögen genauso sieht, beantragen Sie die Rente wegen verminderter Erwerbsminderung (so heisst die Rente heutzutage). Dann sehen Sie , ob Sie Rente erhalten oder nicht. Die frühere Berufsunfähigkeitsrente kann der Jahrgang 1978 nicht mehr erhalten, aber darum geht es ja auch nicht, wenn Sie gar nichts mehr arbeiten können.
Schiko.am 01.10.2007 | 21:34
Ich meine, dies ist die neue" erwerbsminderungsrente".. Wesentliche voraussetzung, tägliche arbeitszeit ist mit weniger als täglich drei stunden zumutbar. Es müssen mindestens 5 jahre wartezeit-mindestver- sicherungszeit- erfüllt sein. In diesen geforderten 5 jahren vor eintritt der erwerbs- minderung sind mindestens drei jahre pflichtbeiträge nachzuweisen. Mit freundlichen Grüßen.
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