Teilweise erwerbsgemindert ist derjenige, der aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (und zwar grundsätzlich jede Art von Tätigkeit) erwerbstätig sein kann. Voll erwerbsgemindert ist hingegen derjenige, der diese Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden täglich ausüben kann. Zusätzlich müssen Sie natürlich auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und 36 Monate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren) erfüllen.
Der Anspruch auf eine Rente wegen teilweise oder voller Erwerbsminderung besteht unabhängig vom Lebensalter, sofern die eben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Personen, die vor dem 02.01.1961 (!) geboren sind, gibt es eine Übergangsregelung, wonach zu einem gewissen Teil noch die "alte Gesetzeslage" des sog. Berufsschutzes greifen kann.
Ich kann mich daher dem Rat von "Schade" nur anschließen: Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem behandelnden Arzt und stellen dann ggf. den Rentenantrag.