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Experten-Antwort

Rente wird gekürzt..

von AnneMarie201205.03.2019 | 23:21
124 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag! Mein Opa ist vor 25 Jahren nach Deutschland (Hessen) umgezogen. Er wohnt und arbeitet dort immer noch, ohne Firma zu wechseln. Vor Paar Jahren hat er Hauptwohnsitz in Ost-Berlin angemeldet, weil er dort oft Arzttermine hatte. Jetzt hat er Brief von DRV bekommen, wo steht, dass seine Rente umgerechnet wird + er muss noch die Strafe bezahlen, bzw. das Geld zurückschicken, das ihm schon bezahlt wurde (laut Entgeltpunkten West). Ist es gerecht? Er hat nie im Leben in Ostdeutschland gearbeitet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund der Ummeldung ändern die Entgeltpunkte, die Ihre Opa aufgrund seiner Tätigkeit in Hessen erworben hat, nicht. Maßgebend für die "Art" der Entgeltpunkte (Ost-West) ist grundsätzlich der Beschäftigungsort. Sie schreiben, Ihr Opa ist nach Deutschland gezogen. Eventuell ergeben sich die Kürzungen aus dem Fremdrentengesetz oder einem Sozialversicherungsabkommen. Das ist jedoch reine Spekulation. Wenn Sie die Begründung des Bescheids nicht nachvollziehen können, sollte sich Ihr Opa an den Ansprechpartner des zuständigen Rentenversicherungsträgers wenden.

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2 Antworten

DRVam 06.03.2019 | 06:35
Ihre Angaben sind zu dürftig, um hier eine Antwort erwarten zu können. Sie sollten schon genau mitteilen, aus welchem Grund die Rente Ihres Opas neuberechnet wurde und warum er „Strafe“ zahlen soll. Besser ist es aber, Ihr Opa oder Sie als Bevollmächtigte wenden sich direkt an den Absender des Bescheides oder suchen mit dem Schreiben die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe auf. Spekulationen hier im Forum sind wenig zielführend.
egal (der Erste)am 06.03.2019 | 11:30
Bezieht Ihr Opa eventuell noch eine Witwerrente? Dann ergäbe sich nämlich durch die Verlegung des Hauptwohnsitzes für die Berechnung des Freibetrages bei der Einkommensanrechnung ein geringerer Wert und folglich ein höheres anzurechnendes Einkommens. Somit könnte sich der Zahlbetrag der Witwerrente (zu recht) verringert haben.
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