Aufgrund der Ummeldung ändern die Entgeltpunkte, die Ihre Opa aufgrund seiner Tätigkeit in Hessen erworben hat, nicht. Maßgebend für die "Art" der Entgeltpunkte (Ost-West) ist grundsätzlich der Beschäftigungsort. Sie schreiben, Ihr Opa ist nach Deutschland gezogen. Eventuell ergeben sich die Kürzungen aus dem Fremdrentengesetz oder einem Sozialversicherungsabkommen. Das ist jedoch reine Spekulation. Wenn Sie die Begründung des Bescheids nicht nachvollziehen können, sollte sich Ihr Opa an den Ansprechpartner des zuständigen Rentenversicherungsträgers wenden.