Hallo, Dieter,
Ihre bereits jetzt gekürzte Witwerrente würde sich aufgrund der Ausübung eines Minijobs in Höhe von 450 EUR ab dem nächsten 01.07. weiter kürzen. Entscheiden Sie sich dafür aus dem Minijob selbst den RV-Beitrag in Höhe von 16,20 EUR zu zahlen (neben den pauschalen Beiträgen Ihres Arbeitgebers in Höhe von 15%), würd das zusätzliche Einkommen nicht in voller Höhe angerechnet werden und die Kürzung der Witwenrente würde nach Überschlag um ca. 75 EUR brutto höher ausfallen. Es würde aus dieser Sicht sicherlich Sinn machen weiterhin aus dem Minijob Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten. Diese Beiträge hätten zusätzlich auch einen positiven Aspekt bzgl. Ihre eigene Altersente. Zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung zum 01.07., erhalten Sie weitere rentensteigernde Anwartschaften.
Nutzen Sie die Möglichkeit sich dies bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe berechnen zu lassen!