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Experten-Antwort

Rente, Witwenrente und Minijob

von Anna07.09.2019 | 11:46
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe heute meinen Rentenbescheid bekommen. Meine Altersrente erhalte ich als Schwerbehinderte vorzeitg mit 61 Jahren, d.h. um 10,8 % gekürzt. Daten: Altersrente i.H.v. 762,48 € netto Witwenrente i.H.v. 729,65 € netto Minijob i.H.v. 416,37 € netto (Rentenbeitrag 15,55 € ist schon abgezogen). Meine Frage: Wird mir hier irgendetwas gekürtz (z.B. die Witwenrente). Aus den mir zugesandten Rentenbescheid kann ich keine Kürzung bei der Altersrente erkennen. Hier werden mir vom Brutto (855,75 €) Krankenverischerung i.H.v. 63,47 € und Pflegeversicherung i.H.v. 26,10 €, sowie ein Anteil am Zusatzbeitrag i.H.v. 4,70 € abgezogen. Hinsichtlich meiner Witwenrente habe ich keine Schreiben und auch keine Kürzungen bis jetzt erhalten. Beim stellen des Antrages auf vorzeitige Altersrente mit 61 Jahren wegen Schwerbehinderung habe ich meine Witwenrente sowie meinen Minijob angegeben. Ist dies alles in Ordnung, oder muss ich noch irgendetwas melden, bzw. machen. Danke Anna

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.09.2019 | 09:38

Hallo user Anna,

Sie haben alles richtig gemacht. Derzeit wurde Ihnen nur ein Bescheid über Ihre eigene Altersrente übersandt. Einen Bescheid über die [Witwenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html werden Sie noch gesondert bekommen. Dann können Sie sehen, ob bei Ihrer Witwenrente eine Kürzung erfolgte oder nicht. Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig.

Wenn Sie in den nächsten 14 Tagen noch keinen Bescheid über die neue Höhe Ihrer Witwenrente bekommen haben, fragen Sie bitte beim zuständen Rentenversicherungsträger nach, der für Ihre Witwenrente zuständig ist.

2 Antworten

DRVam 07.09.2019 | 19:02
Aufgrund Ihres eigenen Einkommens (Rente und versicherungspflichtiger Minijob) werden 49,28 € auf Ihre Witwenrente angerechnet. Eine Kürzung Ihrer eigenen Rente erfolgt nicht.
W°lfgangam 08.09.2019 | 19:05
Hallo Anna, aufgrund Ihrer Angaben im Altersrentenantrag sollte automatisch der Hinzuverdienst bei der Witwenrente neu geprüft werden, eine kleine Kürzung folgt. SOLLTE ...nicht immer geht das reibungslos. Warten Sie weitere 3 Monate ab (parken den bei Witwenrente überzahlten Betrag/siehe Beitrag von @DRV) und setzten Sie sich dann - sofern noch immer kein Neuberechnungsbescheid zur Witwenrente vorliegt - direkt mit der DRV der Witwenrente in Verbindung. Die Verpflichtung dazu bei neuen Einkünften/Einkommensänderungen ergibt sich aus Ihrem Witwenrentenbescheid ...auch wenn es 'hintenrum' automatisch laufen sollte. Grundsätzlich mache ich in diesen Fällen gleich einen R0660/Einkommensfragebogen für die Witwenrente mit Kurzbrief fertig, so dass zumindest die Mitteilungspflicht dokumentiert ist. Was grundsätzlich nichts an den Rückforderungen im Rahmen Nachforderungsfristen ändert ... Gruß w.
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