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Experten-Antwort

Rente, Witwenrente und Selbständigkeit

von Malvine06.02.2020 | 15:50
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4 Antworten

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Seit 01.01.2020 beziwhw ich winw Altersrente von 991,00 € und eine Witwenrente von 630,00 €. Aus einer selbständigen Tätigkeit ergibt sich ein monatlicher Betrag von ca. 200,00 €. Wird meine Witwenrente gekürzt? Danke für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Malvine,

W*lfgang hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Auf die Witwenrente wird die Altersrente und das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit angerechnet, wenn der Freibetrag überschritten ist. Da die Höhe Ihrer Altersrente in der Nähe des Freibetrags liegt, kann es hinsichtlich der zusätzlichen Einkünfte zur Anrechnung kommen. Bitte teilen Sie dem für die Witwenrente zuständigen RV-Träger unbedingt den voraussichtlichen Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit mit, um Überzahlungen zu vermeiden.

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3 Antworten

W°lfgangam 06.02.2020 | 21:01
Hallo Malvine, könnte zu einer Kürzung der Witwenrente von rd. 40 EUR führen bei Berücksichtigung des Freibetrags ('West' = 872 €). Ihre Altersrente allein (wird vorab um einen Pauschalbetrag von 13/14 % bereinigt) überschreitet noch nicht den Freibetrag. Das zusätzliche Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (sind die 200 € schon der steuerrechtlich bereinigte Gewinn?) würde dazu führen, dass der Freibetrag überschritten wird - daher die Möglichkeit einer kleinen Kürzung der Witwenrente. Genauer kann es Ihnen ihre 'Witwen'-DRV sagen, der Sie umgehend die weitere Einnahmeart im Hinblick auf die Witwenrente mitteilen sollten/müssen! Gruß w.
Malvineam 07.02.2020 | 08:23
Hallo Wolfgang, vielen Dank für Ihre Auskunft. Die Beratungsstelle erklärte mir das in etwa so: Altersrente ist ein Part, Witwenrente der andere. Bin Jahrgang 1956 und habe 43 Arbeitsjahre hinter mir. Zur Altersrente dürfte ich 6.300 € bis 2022 (Regelaltersgrenze)verdienen. Aber wegen der Witwenrente muss ich vorsichtig sein, Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit wird, wie Sie sagen, zu 40% angerechnet. Das hatte ich nicht getrennt. Vielen Dank, Sie haben mir weiter geholfen. Lieber Gruß, Malvine
Malvineam 09.02.2020 | 14:05
Danke für die Experten Antwort. Jetzt ist es offensichtlich dass ich mich zu verkalkulieren drohe. Danke
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