Hallo Malvine,
W*lfgang hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Auf die Witwenrente wird die Altersrente und das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit angerechnet, wenn der Freibetrag überschritten ist. Da die Höhe Ihrer Altersrente in der Nähe des Freibetrags liegt, kann es hinsichtlich der zusätzlichen Einkünfte zur Anrechnung kommen. Bitte teilen Sie dem für die Witwenrente zuständigen RV-Träger unbedingt den voraussichtlichen Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit mit, um Überzahlungen zu vermeiden.