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Experten-Antwort

Rente wo beantragen? Belgien oder Deutschland?

von Hans-Juergen Mandt12.06.2016 | 13:07
1714 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin im November 1954 geboren und habe im August 1971 meine Berufsausbildung begonnen. Anschliessend habe ich 33 Jahre -Grundwehrdienst eingeschlossen- in Deutschland ohne Fehlzeiten gearbeitet. Im Oktober 2004 bin ich nach Belgien ausgewandert, wo ich bis jetzt ohne Fehlzeiten angestellt bin. Am 01.08. dieses Jahres habe ich -insgesamt- 45 Beitragsjahre voll. Ich beabsichtige mit 63 Jahren und 4 Monaten nach 45 Jahren in Rente zu gehen. Das wäre am 01.04.2018 (Ich war immer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, in beiden Ländern) Nun meine Frage: Als Rentner möchte ich wieder in Deutschland wohnen. In welchem Land sollte ich die Rente einreichen? In Belgien oder in Deutschland? Gibt es Vorteile/Nachteile wenn ich die Rente in Belgien einreiche, oder sollte ich den Rentenantrag in Deutschland stellen und daher rechtzeitig vor Rentenbeginn nach Deutschland umziehen? Herzlichen Dank schon mal im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Hans-Juergen Mandt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans-Juergen Mandt,

wir schließen uns den Ausführungen von Schade an.

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6 Antworten

Luluam 12.06.2016 | 14:25
Egal, wenn Sie in dem einen Land die Rente beantragen, wird das andere informiert, sofern Sie dies im Antrag auch angeben.
Glimpnickelam 12.06.2016 | 19:02
Sein Sie schlau: Beantragen Sie die Rente in beiden Ländern und kassieren Sie somit das Doppelte! Die kriegen das gar nicht raus, weil die das nicht merken. Und wenn doch, sagen Sie einfach, das war schon so.
Garstigam 12.06.2016 | 20:58
kassieren Sie somit das Doppelte!
wieso denn doppelt? Jedes Land zahlt nur nach den in seinem Land entrichteten Beiträgen.
Leider sind die geistigen Gaben nicht gleichermaßen verteilt .....
Schadeam 12.06.2016 | 23:57
Sie beantragen die Rente dort wo Sie Ca. 3 Monate vor Rentenbeginn wohnen. Dann wird der Wohnsitzstaat den anderen Staat informieren und jedes Land zahlt seine Rente.
Hans-Juergen Mandtam 13.06.2016 | 19:07
Vielen Dank an Herrn Schade und an den Experten, wären Sie wohl so nett und meine weiteren Fragen beantworten? Wenn ich in Belgien in Rente gehen würde, wäre ich dann auch in Belgien als Rentner krankenversichert und müsste auch in Belgien Steuern für die Rente bezahlen.... Wie würde es sich verhalten, wenn ich anschliessend als Rentner zurück nach Deutschland umziehe? Ich nehme an, ich "müsste" dann auch wieder in eine deutsche Krankenversicherung als Rentner eintreten und dem Finanzamt Neubrandenburg mitteilen, dass ich wieder in Deutschland wohne? Ist das ein grosser bürokratischer Aufwand? Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen, zwischen Belgien und Deutschland. Besagt dieses, dass die Steuern jeweils nur in dem Land bezahlt werden müssen, in dem man "gemeldet ist, oder werden die Steuern von mir "rentenanteilig" an Belgien und Deutschland separat bezahlt? Dies würde dann 2 Steuererklärungen pro Jahr bedueten? Nochmals im Voraus herzlichen Dank für die freundliche Beratung Hans-Juergen Mandt
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