Hallo Karin,
einen Antrag muss man nicht stellen. Wenn Sie keine Rentenleistung beantragen, wird auch keine Rente bewilligt. Eine zeitliche Grenze hierfür gibt es nicht.
Es stellt sich lediglich die Frage welchen Vorteil man damit erzielen möchte. Zu beachten ist, dass die Rente bei verspäteter Antragstellung (wie in diesem Fall) frühestens im Antragsmonat beginnt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung