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Experten-Antwort

Rente, Zuerdienst und Kindergeld

von Tatjana1204.11.2015 | 10:48
1274 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich arhalte eine volle Erwerbsminderungsrente und kann da ja zusätzlich noch in einem 450€ Job arbeiten. Allerdings überweisen mir meine Eltern noch Kindergeld. Wird dieses als Einkommen gerechnet, so dass dann die Rente gekürzt wird und ich nicht mehr 450€ verdienen darf bzw. dann Abzüge der Rente habe? Vielen Dank und herzliche Grüße, Tatjana

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tatjana12,

das Kindergeld, welches Ihre Eltern zur Verfügung stellen, steht grundsätzlich nicht Ihnen sondern Ihren Eltern zu. Es handelt sich dabei nicht um anrechenbaren Hinzuverdienst für Ihre Erwerbsminderungsrente nach SGB, der zu Ihrem eigenen Einkommen aus dem Minijob addiert werden muss.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

=//=am 04.11.2015 | 13:21
Nein, das Kindergeld ist natürlich kein Einkommen im Sinne von § 96 a SGB VI, da es kein Einkommen aus Arbeit oder selbständiger Tätigkeit ist. Sie können in Ruhe weiterhin bis zu 450,- EUR aus Ihrem Minijob dazuverdienen.
Tatjana12am 04.11.2015 | 14:11
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort :-)
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