Hallo Tatjana12,
das Kindergeld, welches Ihre Eltern zur Verfügung stellen, steht grundsätzlich nicht Ihnen sondern Ihren Eltern zu. Es handelt sich dabei nicht um anrechenbaren Hinzuverdienst für Ihre Erwerbsminderungsrente nach SGB, der zu Ihrem eigenen Einkommen aus dem Minijob addiert werden muss.