Hallo Ivan Sarka,
ein vorzeitiger Altersrentenbeginn ist in Deutschland möglich, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind.
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann ab 63 Jahren mit Abschlägen in Anspruch genommen werden, wenn eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Sie sind im April 1963 geboren, eine Altersrente für langjährig Versicherte wäre, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, ab 01.05.2026 mit einem Abschlag von 13,8 % möglich. Jeder Monat, den Sie die Rente später in Anspruch nehmen, verringert den Abschlag um 0,3 %.
Sofern eine Schwerbehinderung mit einem Grad von mind. 50 vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, wäre eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 62 Jahren mit einem Abschlag von 10,8 % Abschlag möglich.
Eine vorzeitige Altersrente ohne Abschlag wäre möglich, wenn eine Wartezeit von 45 Jahren sowie das maßgebende Lebensalter erfüllt ist. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte käme für den Geburtsjahrgang 1963 bei Erfüllung aller Voraussetzungen ab einem Lebensalter von 64 Jahren und 10 Monaten in Betracht.
Ob bei Ihnen die Wartezeit von 35 Jahren bzw. 45 Jahren unter Berücksichtigung von ausländischen Versicherungszeiten erfüllt werden kann, können wir in diesem Forum nicht beurteilen. Hierzu ist, sofern noch nicht erfolgt, ein Kontenklärungsverfahren durchzuführen. Damit wird unter anderem geprüft, ob und in welchem Umfang die ausländischen Versicherungszeiten berücksichtigt werden können.
Sollten Sie eine Kontenklärung bereits durchgeführt haben, können Sie Ihrer Rentenauskunft entnehmen, ob sie die entsprechenden Wartezeiten für einen vorzeitigen Rentenbeginn erfüllen.
Eine Aussage über die zu erwartende Höhe Ihrer Altersrente können wir in diesem Forum ebenfalls nicht treffen.
Vorliegend empfiehlt sich daher eine Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Hierzu können Sie zunächst telefonisch Kontakt aufnehmen, um das weitere notwendige Vorgehen zu klären.