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Experten-Antwort

Renten : Vorruhestand

von Ivan Sarka27.02.2025 | 11:28
216 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich möchte Sie um einige Informationen bitten: Ich bin Slowake, geboren am 18. April 1963, arbeite in Deutschland seit dem 23. November 2015, insgesamt habe ich etwa 42 Jahre in der Slowakei, Kasachstan und Deutschland gearbeitet. Ich möchte hier in Deutschland vorzeitig in Rente gehen (in der Slowakei ist das bereits möglich). 1. Wann kann ich hier in Deutschland vorzeitig in Rente gehen? 2. Wie hoch ist meine monatliche Rente in Deutschland ungefähr? 3. Wie viel Prozent werden mir durch die vorzeitige Pensionierung von meinem Gehalt abgezogen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ivan Sarka,

 

ein vorzeitiger Altersrentenbeginn ist in Deutschland möglich, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind.

 

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann ab 63 Jahren mit Abschlägen in Anspruch genommen werden, wenn eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Sie sind im April 1963 geboren, eine Altersrente für langjährig Versicherte wäre, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, ab 01.05.2026 mit einem Abschlag von 13,8 % möglich. Jeder Monat, den Sie die Rente später in Anspruch nehmen, verringert den Abschlag um 0,3 %.

 

Sofern eine Schwerbehinderung mit einem Grad von mind. 50 vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, wäre eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 62 Jahren mit einem Abschlag von 10,8 % Abschlag möglich.

 

Eine vorzeitige Altersrente ohne Abschlag wäre möglich, wenn eine Wartezeit von 45 Jahren sowie das maßgebende Lebensalter erfüllt ist. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte käme für den Geburtsjahrgang 1963 bei Erfüllung aller Voraussetzungen ab einem Lebensalter von 64 Jahren und 10 Monaten in Betracht.

 

Ob bei Ihnen die Wartezeit von 35 Jahren bzw. 45 Jahren unter Berücksichtigung von ausländischen Versicherungszeiten erfüllt werden kann, können wir in diesem Forum nicht beurteilen. Hierzu ist, sofern noch nicht erfolgt, ein Kontenklärungsverfahren durchzuführen. Damit wird unter anderem geprüft, ob und in welchem Umfang die ausländischen Versicherungszeiten berücksichtigt werden können.

 

Sollten Sie eine Kontenklärung bereits durchgeführt haben, können Sie Ihrer Rentenauskunft entnehmen, ob sie die entsprechenden Wartezeiten für einen vorzeitigen Rentenbeginn erfüllen.

 

Eine Aussage über die zu erwartende Höhe Ihrer Altersrente können wir in diesem Forum ebenfalls nicht treffen.

 

Vorliegend empfiehlt sich daher eine Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Hierzu können Sie zunächst telefonisch Kontakt aufnehmen, um das weitere notwendige Vorgehen zu klären.

 

Beratung | Deutsche Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DaViam 27.02.2025 | 12:15
Hallo, um Ihre Fragen richtig und vollständig zu beantworten, wäre es sinnvoll on der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin auszumachen. Wichtig ist, dass eine Kontenklärung gemacht wird bzw. schon gemacht wurde mit Hinblick auf die Einbeziehung der slowakischen Zeiten.
Schadeam 27.02.2025 | 22:28
Besorgen Sie umgehend einen Kontoauszug der slowakischen RV und reichen den bei der DRV ein. Wenn Sie auf 35 Jahre kommen, ist die Rente in D ab 01.05.26 möglich. Den Betragkennen Sie aus der Letzten Renteninformation, ziehen Sie 13,8% für Abschlag und etwa 12% für KV und PV ab.
Deutsche Rentenversicherung
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