Hallo r2d2,
eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung wird spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze in eine Altersrente umgewandelt. Die Renten werden gezahlt bis Ablauf des Monats, in dem der Versicherte verstirbt. Der hinterbliebene Ehegatte erhält in der Regel eine Witwen- bzw. Witwerrente. Die Höhe der Hinterblebenenrente ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig (u.a. Datum der Eheschließung, Alter und Einkünfte des hinterbliebenen Ehegatten etc.). Hierzu empfehlen wir eine persönliche Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.