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Renten

von Frau W.15.02.2023 | 15:42
91 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag 1. Ist die Altersrente für Schwerbehinderte genauso hoch wie die Regelaltersrente? 2. Wie viel kann man pro Monat bei der Altersrente für Schwerbehinderte dazu verdienen, ohne das sie gekürzt wird? 3. Wie viel kann man pro Monat bei der Regelaltersrente dazu verdienen, ohne das sie gekürzt wird? 4. Wie viel kann man pro Monat bei der Erwerbsminderungsrente dazu verdienen, ohne das sie gekürzt wird? 5. Wird die Erwerbsminderungsrente bei Erreichen Regelaltersgrenze in die niedrigere Regelaltersrente umgewandelt? Vorab vielen Dank für eine fachlich korrekte Beantwortung meiner Fragen.

2 Antworten

-am 15.02.2023 | 16:05
Hallo Frau W., zu 1.: Bei gleichem Rentenbeginn: ja. Ansonsten kann es in Abhängigkeit vom Rentenbeginn zu Abweichungen kommen, insbesondere, da die Altersrente auch vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann. zu 2. und 3.: Sie können zu beiden Altersrenten seit 2023 beliebig hinzuverdienen. zu 4.: Der Hinzuverdienst wird immer für das ganze Kalenderjahr betrachtet. Er beträgt bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung im Jahr 2023 17.823,75 €. Zu 5.: Die Rente wegen Erwerbsminderung wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Regelaltersrente umgewandelt. Diese ist aber in der Regel aufgrund des Besitzschutzes mindestens genauso hoch, wie die vorherige Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nur in Ausnahmefällen ist sie niedriger (bei Grundrentenzuschlägen mit Einkommensanrechnung). Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Mikeam 15.02.2023 | 16:06
1.Nein 2.und 3. unbegrenzt 4. volle EMR: ca. 1430,- Teil-EMR: individuell jedoch mindestens 2960,- 5. nein
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