Den Ausführungen von user unbekannt möchte ich mich anschließen.
Was indes die Mölglichkeit zur Erstattung der in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten/Beiträge angeht, so sei darauf hingewiesen, dass Kindererziehungszeiten nicht erstattungsfähig sind - zumal dafür vom Bund Beiträge geleistet wurden; nicht jedoch von Ihnen (als Versicherte) selbst.
Zuständige Verbindungsstelle für Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Serbien ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in Landshut.
Deren Internetauftritt ist unter www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de zu finden, dort erhalten Sie speziell zu diesem Abkommen weitere Informationen, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/nn_44716/DRVBS/de/Navigation/Rente/Ausland__und__Rente/Verbindungsstellen/serbien__node.html__nnn=true
MfG