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Experten-Antwort

Renten Auszahlung bei Paß Rückgabe

von Beso02.09.2010 | 12:46
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, für einen guten Bekannten und Freund möchte ich einige Informationen einholen. Mein Freund ist 57 Jahre alt und hat 2 Staatsangehörigkeiten, die Deutsche und die Australische. Er und seine Familie leben in Australien und er kann auf Grund eines schlimmen Bandscheibenvorfalls nicht mehr arbeiten. Er hat viel und hart gearbeitet in Deutschland und nun braucht er Finanzielle Hilfe. Seine Frage ist nun was er tun muss damit er die eingezahlte Rente ausgezahlt bekommt. Er würde die Staatsangehörigkeit und somit den Paß abgeben. Später auch die damit verbundenen Nachteile in Kauf nehmen. Was für einen Antrag müsste er ausfüllen? Haben Sie die Möglichkeit mir einen Termin zu geben, bzw. mir zu sagen wo ich den Antrag bekomme? Was für eine Vollmacht wäre von Nöten, damit ich für ihn das alles erledigen kann? Auf Grund seiner Finanziellen- und gesundheitlichen Situation kann er es leider nicht hier vor Ort machen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Zeit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien wurde ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Für die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen in Zusammenhang mit dem deutsch-australischen Sozialversicherungsabkommen gibt es in Deutschland drei Ansprechpartner (Verbindungsstellen) :

Wenn Sie zuletzt vor Auswanderung nach Australien bei einem Regionalträger (früher LVA) versichert waren:

Deutsche Rentenversicherung

Oldenburg - Bremen

Fachbereich Australien

Huntestr.11

26135 Oldenburg

Telefon: 0441 927-0

Wenn der letzte Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Bund (früher BfA) entrichtet wurde :

Deutsche Rentenversicherung Bund

Ruhrstr. 2

10709 Berlin

Telefon: 030 865 1

für Versicherte der ehemaligen Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn - See

Pieperstr. 14-28

44789 Bochum

Telefon: 0234 304 0

In Australien gibt es dafür einen Ansprechpartner :

Centrelink International Services

GPO Box 273

Hobart Tasmania 7001

Australien

Sofern Sie selbst für Ihren Freund tätig werden wollen, benötigen Sie eine von ihm auf Sie ausgestellte Vertretungsvollmacht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Besoam 02.09.2010 | 13:54
Das heißt es ist nicht möglich die kompletten Beiträge die man all die Jahre eingezahlt hat, ausgezahlt zu bekommen wenn man länger als 5 Jahre gearbeitet hat, obwohl Australien außerhalb der EU liegt? Also keine Erwerbsminderung in Deutschland beantragen, sondern die Staatsbürgerschaft zurück geben. Wären Sie so nett und würden mir noch die Gesetzlichen Vorlagen dazu verlinken? Vielen herzlichen dank!
..-..am 02.09.2010 | 13:25
Grundsätzlich kann Ihr Bekannter eine Rente wegen Erwerbsminderung in Deutschland beantragen. Ob die Voraussetzungen gegeben sind prüft die Deutsche Rentenversicherung. Da zwischen Deutschland und Australien ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden z.B. Beschäftigungszeiten in Australien den Beschäftigungszeiten gleichgestellt. Auch allein die Wohnzeiten in Australien können unter bestimmten Voraussetzungen eine wichtige Rolle spielen. Die Beantragung kann über den australischen Versicherungsträger -CENTRELINK - erfolgen. Der australische Versicherungsträger arbeitet eng mit der DRV zusammen und hat daher auch die notwendigen Vordrucke vorrätig. Centrelink - International Services GPO Box 273 Hobart, Tasmania, 7001 AUSTRALIEN Telefon: 0800 1802 482 Telefax: 0061 3 6222 2808 Internet: http://www.centrelink.gov.au Der australische Versicherungsträger leitet die Anträge und Unterlagen dann an die DRV weiter, die die Bearbeitung des Antrages übernimmt. Die Verbindungsstellen in Deutschland sind. Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Huntestr. 11 26135 Oldenburg Telefon 0441 927-0 Telefax 0441 927-2563 E-Mail bei Fragen direkt zum deutsch-australischen Abkommen: australien@drv-oldenburg-bremen.de Internet www.deutsche-rentenversicherung-oldenburgbremen. de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstr. 14-28 44781 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 E-Mail rentenversicherung@kbs.de Internet www.kbs.de Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstr. 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 E-Mail meinefrage@drv-bund.de Internet www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
..-..am 02.09.2010 | 14:13
Eine Beitragserstattung können australische Staatsangehörige, Flüchtlinge und Staatenlose erhalten, die weniger als 60 Monate deutsche Beiträge zurückgelegt haben. Drittstaatsangehörige können sich unabhängig vom Umfang der Beitragszeiten die Beiträge erstatten lassen. Da Sie angeben, dass die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, besteht als Deutscher/Australier kein Anspruch auf eine Beitragserstattung. Aber ganz ehrlich ... sich in dem Alter die Beiträge erstatten lassen ... wäre in meinen Augen Dummheit. (persönliche Meinung aus) ------------------------------------------------------------- Ein deutscher Staatsangehöriger verliert seine Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) immer dann, wenn er freiwillig auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nur dann nicht verloren, wenn eine deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Genehmigung erteilt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen (Beibehaltungsgenehmigung).
Verdutztam 02.09.2010 | 13:55
Hallo ! Wie hat es Ihr Bekannter geschafft, 2 Staatsbürgerschaften zu haben ? Nach deutschem Recht muß man die Deutsche aufgeben, wenn man eine ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Es gibt nur bei Binationalen Kindern eine Ausnahme, die müssen sich mit 21 entscheiden.
Besoam 02.09.2010 | 14:35
Erst mal vielen dank für die Antworten! Natürlich geht es mit den 2 Staatsbürgerschaften und er hatte gründe die es ihm und seiner Familie erlaubt haben, darum geht es hier aber nicht. Habt ihr einen Gesetzestext oder Link für mich, dass ich ihm dann weiterleiten kann, quasi etwas amtliches? Traurig das ich ihm keine positiven Nachrichten geben kann. Noch mal danke an alle!
Verdutztam 02.09.2010 | 14:21
Das gibt es aber nur ganz selten und man muß sehr triftige Gründe dafür haben. Vermögen, großer Grundbesitz.......... Das wird hier nicht der Fall sein.
..-..am 02.09.2010 | 14:28
Wissen Sie das genau? Einfach mit den Fakten arbeiten. Es wurde gesagt, er hat 2 Staatsangehörigkeiten. Punkt! Wenn er die Genehmigung nicht hat, ist die deutsche Staatsangehörigkeit mit Austellung der australischen Einbürgerungsurkunde weg. Aber das wissen wir ja nicht. ;-), also brauche man sich damit nicht beschäftigen.
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