Hallo Jürgen P.,
die Zeiten des Rentenbezuges können bei der späteren Altersrente Anrechnungszeiten sein. Voraussetzung hierfür ist, dass sie bei der Erwerbsminderungsrente Zurechnungszeiten waren (also vor dem 60. Lj.).
Anrechnungszeiten wegen Rentenbezug erhalten bei der späteren Rente einen Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich an den Entgeltpunkten für Beitragszeiten orientiert.