Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Renten eckwertpunkt bei Bezug von EM-Rente

von Jürgen P.14.09.2007 | 11:04
1370 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Habe 3 jahre eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Bekomme ich für diese 3 Jahre auch für die spätere Altersrente Entgeldpunkte auf meinen Rentenkonto gutgeschrieben ? Wenn ja wie in welcher Höhe bzw. wonach berechnet sich die Höhe des Entgeldpunktes in solch einem Fall ? Danke für die Antwort.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen P.,

die Zeiten des Rentenbezuges können bei der späteren Altersrente Anrechnungszeiten sein. Voraussetzung hierfür ist, dass sie bei der Erwerbsminderungsrente Zurechnungszeiten waren (also vor dem 60. Lj.).

Anrechnungszeiten wegen Rentenbezug erhalten bei der späteren Rente einen Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich an den Entgeltpunkten für Beitragszeiten orientiert.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich verweise auf die Beiträge von Michael1971 und Rese!

6 Antworten

Jürgenam 14.09.2007 | 12:14
Dankr für die Antwort. Habe gerade mal meinen Rentenbescheid angesehen und da steht : 0,0990 Punkte x 186 Monate ( Zurechnungszeit ) ergibt 18,414 Punkte ( für diese Zurechnungszeit ) 186 Monate ergeben ja 15,5 Jahre ergibt 1,188 Punkt pro Rentenjahr x 3 jahre EM-Rente = 3,564 Entgeldpunkte müssten dann ja für die spätere Altersrente angerechnet werden. Ist das wohl so richtig ?
Jürgen P.am 14.09.2007 | 11:10
muß natürlich Entgeldpunkt heißem ! Sorry+
Michael1971am 14.09.2007 | 13:40
Leider nein, da der Ausgangswert 0,0990 keine feststehende Rechengröße darstellt. Für einen späteren Leitungsfall (z.B. Altersrente) ist ein neuer Durchschnittswert mit allen bis dahin vorliegenden Zeiten zu bilden. Ob dieser dann höher oder niedriger ist, kann Ihnen keiner sagen.
Reseam 14.09.2007 | 13:42
Nein. Die Bewertung der Zurechnungszeit für die vergangene EM-Rente entspache dem Durchschnitt der Beitragszeiten bis dahin. Die Berechnung der künftigen Altersrente erfolgt komplett neu, das heißt dass ein neuer Durchschnittswert ermittelt wird, der für die Bewertung der Anrechnungszeiten maßgebend ist. Dieser kann sowohl höher als auch niedriger als der frühere sein.
Jürgen P.am 14.09.2007 | 14:09
Danke+
Assdorfam 16.09.2007 | 05:41
Hallo Jürgen P, immer darauf achten: EP bedeutet Entgeltpunkt, nicht Entgeldpunkt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026