Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Renten für zusätzliche Beliohnung DR/DP

von Otto31.08.2007 | 16:58
2263 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
UrteilAZ:B4RS 4/06 Bekommen alle die Anteile für Zusätzliche Belohnung in ehem. DDR angerechnet? Oder nur techn. Intelligenz?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Heinz".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenden Sie sich bitte an Ihren damaligen Zusatzversorgungsträger

14 Antworten

Wessiam 31.08.2007 | 17:43
Das wär´ ja noch schöner...als wenn euch der Ewigsoli immer noch nicht reicht...
Wessi IIam 31.08.2007 | 17:54
Ich fürchte alle ! Wir Wessis haben´s ja ! (Nimmt diese Geldscheffelei der Ossis eigentlich nie ein Ende ?)
Schiko.,am 31.08.2007 | 18:00
Lieber Wessi, auch sie unterliegen einem großen irrtum wie viele bei uns westdeutschen. Der soli wird nicht an die ossi überwiesen, dieser fließt in den bundeshaushalt. Die rentenbeiträge gehen nicht in den bundeshaus- halt, diese beiträge der aktiven bekommen solche rentner wie ich, nach 48 beitragsjahren. Darunter sind sicher auch beträge die meine vier erwachsenden kinder zahlen. M fG.
Wessi IIam 31.08.2007 | 18:19
So, der Soli wandert nicht in den Osten ? Und wie kommt es dann, dass es in den neuen Bundesländern teilweise prunkvoller aussieht als in manchen westdeutschen Städten ? Ist es vielleicht nicht wahr, dass die Oberhäupter mancher westdeutscher Städte und Gemeinden heftig gegen die Soli-Zahlungen protestiert haben und sogar eine "Aufbauhilfe West" verlangen ? Ich bin es leid, mir das ständige Gejammere unserer osdeutschen Brüder und Schwestern und die Anbiedereien mancher Westdeutschen anzuhören ! Jetzt dürfen Sie mir ruhig eine "schlechte Kinderstube" vorwerfen, werter Schiko. Damit kann ich hervorragend leben !
Wessi 3am 31.08.2007 | 18:44
Bravo! Wessi II. Ich könnte stundenlang vom Gejammere der Ossis erzählen, nichts ist gut genug. Und erst im Urlaub: zu laut,zu leise,zu kalt,zu heiss,zu viel,zu wenig usw.usw. Und überall,wo man hinkommt: OSSIS! und dann dieser "Slang". Ich kann es nicht mehr hören. Ok. gehört nicht in dieses Forum, aber die sind schon eine "Sorte für sich".
Schiko.am 31.08.2007 | 18:45
Wie käme ich dazu ihnen eine schlechte kinderstube zu unterstellen, ich kenne sie doch gar nicht. Nur weil sie über den transferweg des solibeitrages anders denken als ich, dies wäre zu wenig. Vielleicht aber gehören sie auch zu denen, die be- haupten die drüben brauchen keinen soli zahlen? Mein nachbar hat vor 10 tagen sein neues haus bezogen, meines wurde 1976 gebaut, raten sie mal welches noch besser ausschaut? Nicht die oberbürgermeister zahlen den soli sondern die berufstätigen und diese sind für die abschaffung.. Nachdem ja der osten noch jährlich mit milliarden-sind ja auch deutsche- unterstützt werden muss hat man den soli erfunden. Mir ist auch bekannt das teilweise die renten drüben höher sind- besonders für frauen- weil diese längere beitragszeiten nachweisen können, dies zählt halt bei der rente. Nur 14 tage berufliche erfahrung 1989/ 1990 konnte ich in Chemnitz sammeln, habe in dieser zeit auch nachweise über die abführung der rentenversicherungsbeiträge einsehen können. Millionen von uns westdeutschen- vermutlich auch sie-be- haupten aber die haben nichts in unsere rentenkasse bezahlt. Stimmt tatsächlich, die wohnten ja auch nicht bei uns Hätte ja auch nichts genützt, weil dies beträge sofort wieder an die rentner gehen. Mit freundlichen Grüßen.
Dauerzahler für die Ossisam 31.08.2007 | 19:53
Unglaublich, diese Abzocker!
Schiko..am 31.08.2007 | 20:30
Habe schon befürchtet , daß jetzt die heuschrecken kom- men. Wird es kälter, verschwinden sie auch wieder. Mit tierischen Grüßen.
Heinzam 31.08.2007 | 20:40
Das Urteil des BSG über die Berücksichtigung von Jahresendprämien bezieht sich nur auf Arbeitsentgelte der Zusatzversorgungssysteme im Sinne der §§ 6 Absatz 1 Satz 1, 8 Absatz 1 Satz 2 AAÜG, nicht jedoch auf Arbeitsentgelte der Rentenversicherung im Sinne des SGB VI. Gehörten Sie keinem Zusatzversorgungssystem an, so wird die Jahresendprämie weiterhin bei der Rente nicht berücksichtigt werden. Gehörten Sie einem Zusatzversorgungssystem an, so wird die Jahresendprämie berücksichtigt, wenn der Zusatzversorgungsträger dem Urteil über diesen Einzelfall hinaus folgt und Sie die Jahresendprämie noch nachweisen können. Der Nachweis der Jahresendprämie dürfte vielfach sehr schwer sein, da die DDR-Betriebe diese Nachweise nicht bei den Lohnunterlagen aufbewahrten, da die Jahresendprämie zumeist unter Regie des FDGB in bar ausgezahlt wurde.
Joachimam 31.08.2007 | 22:50
Ich war Ingenieur bei der DR. Wohin ist der Antrag für diese Rente zu stellen? Wie bzw. wo kann der Betrag der zusätzlichen Belohnung ermittelt werden? Freundlichst Joachim
Westleram 31.08.2007 | 22:36
Wie unverschämt wollt ihr Ossis eigentlich noch werden...
Peter Wohlgemutham 08.09.2007 | 17:00
höhere Rente Ing. zus. Belohnung DR
K-H Wiebacham 10.09.2007 | 17:31
JEP oder Jahresendprämie war ein fester Lohnbestandteil in der DDR, so daß die Unterlagen dafür in den Betrieben und nicht bei der Gewerkschaft liegen
HLF Kocham 06.10.2007 | 17:54
in der Frage ist hier eine Rentenerhöhung zu erwarten. Bin Lokfüherer i.R. nach 43 Dienstjahren
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026