Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSehr geehrter Karl,
auf den Beitrag von Wolfgang (18.11.09-20:14 Uhr) wird verwiesen.
Sie können sich aber auch an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und eine "konkrete" Rentenauskunft über die derzeitige Höhe der von Ihnen voraussichtlich in Anspruch genommenen Altersrente anfordern.
Dieser Rentenauskunft können Sie dann auch die Auswirkungen der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente (Abschläge) entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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