Hallo Niederrheiner,
ausgehend davon, dass keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, würden Sie gegenseitig aus der Rente des Verstorbenen 60 % (altes Hinterbliebenenrecht) erhalten. Eine Einkommensanrechnung würde bei den angegebenen Rentenhöhen nicht erfolgen. Im Hinblick auf eine konkrete Beratung verweisen wir Sie auf eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.