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Renten nach dem Tod des Ehepartners

von Niederrheiner18.06.2007 | 07:27
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7 Antworten

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Welchen Rentenanspruch und in welcher Höhe hat der überlebende Ehepartner nach dem Tode (des Ehemanns oder der Ehefrau) ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Niederrheiner,

ausgehend davon, dass keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, würden Sie gegenseitig aus der Rente des Verstorbenen 60 % (altes Hinterbliebenenrecht) erhalten. Eine Einkommensanrechnung würde bei den angegebenen Rentenhöhen nicht erfolgen. Im Hinblick auf eine konkrete Beratung verweisen wir Sie auf eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

6 Antworten

Niederrheineram 18.06.2007 | 09:02
meine Altersrente beträgt z. Zt. 471,oo € und die meiner Ehefrau 595,oo € wie rechnet sich das denn ? mfg vom niederrhein
Schiko.am 18.06.2007 | 08:34
Zunächst wird für drei monate die rente in bisheriger höhe weiterbezahlt. Dann kommen 60 bzw. 55 % der bisherigen bruttorente in betracht. War die eheschließung vor dem 1.1.02 und und mindestens ein ehe- gatte vor dem 2.01.1961 geboren gelten noch 60%. Aber vorsicht das eigene einkommen, gekürzt um 689,83, ab 1.7.07 693,53 führt mit 40 % des verbleibenden betrages zur kürzung der 60% witwen/witwerrente. MfG.
Niederrheineram 18.06.2007 | 08:55
meine Altersrente beträgt z. Zt. 471,oo € und die meiner Ehefrau 595,oo € wie rechnet sich das denn ? mfg vom niederrhein
Schiko.am 18.06.2007 | 09:04
Eigentlich immer schade , dass bei betragsnennung immer das wort netto oder brutto fehlt. Die 60 oder 55 % witwenrente rechnen sich immer aus der bruttorente des verstorbenen. Für das eigene einkommen des überlebenden gilt bei rente der nettobetrag. Für arbeitseinkommen etc. werden vom brutto prozentabschläge in unterschiedlicher höhe berück- sichtigt. Nehme mal an die genannten summen sind nettobeträge und die frau bekommt witwenrente. Bei 471 nettorente sind es ca. 523 brutto und bei 60% euro 313,80 brutto witwenrente. 595,00 eigene nettorente minus 693,53 anrechnungsfrei ergibt keinen anrechnungsbegtrag auf ww.rente. 595 eigene nettorente und ca. 280 €. verbleibende( 313,80./ Kr.Pfl.Vers.) sind es 875,-- für die ehefrau. Dies rechnet sich umgekehrt mit den genannten zahlen auch so, nur etwas weniger kommt raus. Sie können auch davon ausgehen, dass auch derzeit keine steuer anfallen würde. MfG.
Friederam 18.06.2007 | 13:20
Wird die SED-Opferrente aus den Versicherungsbeiträgen finanziert oder durch Steuern ?
Schiko.am 18.06.2007 | 21:26
Diese stammtischfrage hat ansich hier nichts zu tun.Kenne solche fragen, will also nicht ausweichen. Eingesperrte in der ehemaligen DDR. haben nichts ver- dient, also auch keine beitrage bezahlt.Verdienende jedoch schon, dies sollten sie wissen, auch in der ehemaligen DDR.. Auch für rentner die lebenslang beiträge zahlten werden im jahr ca. 80 milliarden steuergelder in die rentenkasse überwiesen, damit blüm recht hat, die rente ist sicher. Solche klugscheißer fragen kennen wir doch alle. Auch für die rente meiner frau mit euro 130,65 monatlich für fünf geburten, wurden keine beiträge bezahlt. Auch deswegen ist der bundeszuschuss nötig, die behauptung von blüm richtig, die rente ist sicher. Noch fragen bitte??
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