Ob es sich um eine vorschüssige Zahlung handelte, kann man auch anhand des erstmaligen Rentenbeginns prüfen.
Liegt dieser vor April 2004, handelte es sich um eine vorschüssige Zahlung. D.h., dass die Rente für den Monat April am letzten Bankarbeitstag im März gebucht wurde und die Rückforderung somit in Ordnung war.
Hätte der erstmalige Rentenbeginn nach März 2004 gelegen, wäre die Rente nachschüssig gezahlt worden: somit wäre am 30.03. die März-Rente gebucht worden.
Also, richtige Vermutung!
Ist/war die Renet für 04.2012; somit vorschüssig bezahlt und korrekt zurückgebucht, oder?!?
DANKE!
Nils
Vorschüssig gezahlte Renten (bei Zahlungsbeginn vor dem 01.04.2004) sind bereits zum Ende des Vormonats für den Sterbemonat im Voraus gezahlt worden. Die am Monatsende gezahlte Rente steht daher im genannten Fall nicht mehr zu, da sie für den Folgemonat bestimmt war. Die Rückbuchung ist daher zu Recht erfolgt. Eine Stornierung ist nicht zulässig und würde von dem Konto führenden Kreditinstitut auch gar nicht durchgeführt, selbst wenn Sie das verlangen würden. Die Rückbuchung wurde um die für die ab Folgetag des Todes nicht mehr zu entrichtetenden Beträge des Eigenanteils zur Krankenversicherung und den Beitrag zu Pflegekasse vermindert.
Rechtsgrundlage ist § 272a SGB 6 und § 118 SGB 6
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__272a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__118.html
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_272aR0
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_118R1.2&a=true
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_118R0
Krankenkasse/Pflegekasse (meist identisch) ansprechen ...oder geht die Anfrage/Nachzahlungsanspruch doch an die DRV?
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thx!
Gruß
w.
Weder noch. Normalerweise wird dies vom Rentenservice bereits bei der Rückbuchung der überzahlten Rente berücksichtigt. D.h. es wird nur der Differenzbetrag zwischen der überzahlten Rente und den noch zustehenden KV/PV-Beiträgen des Todesmonats zurückgefordert.
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Weder noch. Normalerweise wird dies vom Rentenservice bereits bei der Rückbuchung der überzahlten Rente berücksichtigt. D.h. es wird nur der Differenzbetrag zwischen der überzahlten Rente und den noch zustehenden KV/PV-Beiträgen des Todesmonats zurückgefordert.
Krankenkasse/Pflegekasse (meist identisch) ansprechen ...oder geht die Anfrage/Nachzahlungsanspruch doch an die DRV?thx! Gruß w. Weder noch. Normalerweise wird dies vom Rentenservice bereits bei der Rückbuchung der überzahlten Rente berücksichtigt. D.h. es wird nur der Differenzbetrag zwischen der überzahlten Rente und den noch zustehenden KV/PV-Beiträgen des Todesmonats zurückgefordert.
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