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Zur Experten-Antwort springenOb es sich um eine vorschüssige Zahlung handelte, kann man auch anhand des erstmaligen Rentenbeginns prüfen.
Liegt dieser vor April 2004, handelte es sich um eine vorschüssige Zahlung. D.h., dass die Rente für den Monat April am letzten Bankarbeitstag im März gebucht wurde und die Rückforderung somit in Ordnung war.
Hätte der erstmalige Rentenbeginn nach März 2004 gelegen, wäre die Rente nachschüssig gezahlt worden: somit wäre am 30.03. die März-Rente gebucht worden.
Krankenkasse/Pflegekasse (meist identisch) ansprechen ...oder geht die Anfrage/Nachzahlungsanspruch doch an die DRV?thx! Gruß w. Weder noch. Normalerweise wird dies vom Rentenservice bereits bei der Rückbuchung der überzahlten Rente berücksichtigt. D.h. es wird nur der Differenzbetrag zwischen der überzahlten Rente und den noch zustehenden KV/PV-Beiträgen des Todesmonats zurückgefordert.
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