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Experten-Antwort

Renten - Varianten

von Baldur06.03.2019 | 12:40
117 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin 09/1960 geboren,komme im Jahr 2022 auf 45 Versicherungs-jahre. Ich möchte gern die vorzeitige Rente für besonders lang versicherte nutzen und sehe folgende Varianten: 1. Ich gehe in die betriebliche Altersteilzeit bis 09/2023, (aktiv bis 2021) beantrage Rente mit 63, meine Abschläge werden dann bis zum Alter von 64 Jahren berechnet ( 16 Monate á 0,3% = 4,8%), da ich als besonders lang Versicherter mit 64 und 4 Monaten abschlagsfrei Rente beziehen kann. 2. Ich gehe in die betriebliche Altersteilzeit bis 09/2023,melde mich arbeitslos (bekomme ggf. 3 Monate Sperrfrist )und kann im 02/2025 mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Sind diese beiden Versionen möglich oder habe ich hier einen Denkfehler drin ?? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie sich 9/23 für eine Altersrente für langjährig Versicherte entscheiden, müssen Sie mit 12 % Abschlägen rechnen. Diese Abschläge werden lebenslang berücksichtigt. Ein späterer Wechsel in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist gesetzlich ausgeschlossen.

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12 Antworten

DRVam 06.03.2019 | 12:58
Ja, Sie haben einen Denkfehler. Wenn Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, haben Sie 12% Abschläge hinzunehmen!
Baldrianam 06.03.2019 | 17:05
Eine noch bessere Variante. Beantrage die volle EMR mit 10,8% Abschläge.
W*lfgangam 06.03.2019 | 19:47
Eine noch bessere Variante. Beantrage die volle EMR mit 10,8% Abschläge.
So ein Vorschlag kann nur von einem Troll kommen!
Im Gegenteil. Mit Nachdenken kommen Sie drauf, warum der Vorschlag an sich gar nicht so abwegig ist. Die ALG-Variante dürfte aber finanziell die etwas bessere Variante sein. Zu Bedenken ist aber, ob eine etwaige Betriebsrente ansteht, die mit dem Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt ist. Gruß w.
DRVam 06.03.2019 | 20:22
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
ich bin 09/1960 geboren,komme im Jahr 2022 auf 45 Versicherungs-jahre. Ich möchte gern die vorzeitige Rente für besonders lang versicherte nutzen und sehe folgende Varianten: 1. Ich gehe in die betriebliche Altersteilzeit bis 09/2023, (aktiv bis 2021) beantrage Rente mit 63, meine Abschläge werden dann bis zum Alter von 64 Jahren berechnet ( 16 Monate á 0,3% = 4,8%), da ich als besonders lang Versicherter mit 64 und 4 Monaten abschlagsfrei Rente beziehen kann. 2. Ich gehe in die betriebliche Altersteilzeit bis 09/2023,melde mich arbeitslos (bekomme ggf. 3 Monate Sperrfrist )und kann im 02/2025 mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Sind diese beiden Versionen möglich oder habe ich hier einen Denkfehler drin ?? Vielen Dank
Eine noch bessere Variante. Beantrage die volle EMR mit 10,8% Abschläge.
So ein Vorschlag kann nur von einem Troll kommen!
Im Gegenteil. Mit Nachdenken kommen Sie drauf, warum der Vorschlag an sich gar nicht so abwegig ist. Die ALG-Variante dürfte aber finanziell die etwas bessere Variante sein. Zu Bedenken ist aber, ob eine etwaige Betriebsrente ansteht, die mit dem Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt ist. Gruß w.
War irgendwo von Erwerbsminderung die Rede? Sonst kann ich Ihren Einwand lieber W*lfgang absolut nicht nachvollziehen. Man kann auch Dinge herbeireden!
Dolfam 06.03.2019 | 21:46
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
ich bin 09/1960 geboren,komme im Jahr 2022 auf 45 Versicherungs-jahre. Ich möchte gern die vorzeitige Rente für besonders lang versicherte nutzen und sehe folgende Varianten: 1. Ich gehe in die betriebliche Altersteilzeit bis 09/2023, (aktiv bis 2021) beantrage Rente mit 63, meine Abschläge werden dann bis zum Alter von 64 Jahren berechnet ( 16 Monate á 0,3% = 4,8%), da ich als besonders lang Versicherter mit 64 und 4 Monaten abschlagsfrei Rente beziehen kann. 2. Ich gehe in die betriebliche Altersteilzeit bis 09/2023,melde mich arbeitslos (bekomme ggf. 3 Monate Sperrfrist )und kann im 02/2025 mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Sind diese beiden Versionen möglich oder habe ich hier einen Denkfehler drin ?? Vielen Dank
Eine noch bessere Variante. Beantrage die volle EMR mit 10,8% Abschläge.
So ein Vorschlag kann nur von einem Troll kommen!
Im Gegenteil. Mit Nachdenken kommen Sie drauf, warum der Vorschlag an sich gar nicht so abwegig ist. Die ALG-Variante dürfte aber finanziell die etwas bessere Variante sein. Zu Bedenken ist aber, ob eine etwaige Betriebsrente ansteht, die mit dem Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt ist. Gruß w.
Ich habe grade einen bösen Schnupfen und die zehn Jahre bis zur Altersrente sind mir irgendwie zuviel. Kann ich auch eine EMR beantragen? Bewilligung scheint momentan einfach zu sein...
W*lfgangam 06.03.2019 | 20:56
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Eine noch bessere Variante. Beantrage die volle EMR mit 10,8% Abschläge.
So ein Vorschlag kann nur von einem Troll kommen!
Im Gegenteil. Mit Nachdenken kommen Sie drauf, warum der Vorschlag an sich gar nicht so abwegig ist. Die ALG-Variante dürfte aber finanziell die etwas bessere Variante sein. Zu Bedenken ist aber, ob eine etwaige Betriebsrente ansteht, die mit dem Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt ist. Gruß w.
War irgendwo von Erwerbsminderung die Rede? Sonst kann ich Ihren Einwand lieber W*lfgang absolut nicht nachvollziehen. Man kann auch Dinge herbeireden!
Liebe/r DRV, ich lass Ihnen gerne Ihren Einwand :-) Mein Hinweis bezog sich lediglich auf die Möglichkeit, auch alternativ eine EMRT dann zu beantragen und wie die etwaigen Rentenhöhen dann abzuwägen wären - lediglich bezogen auf den einen Satz: > So ein Vorschlag kann nur von einem Troll kommen! und dem Inhalt ('mach mal EMRT') dieses so kommentierten Vorbeitrags ...von irgendeinem @Kaise, der wohl so langsam seine Fede n verliert ;-) Nebenbei, das ist doch genau das Prozedere/Ausweichreaktion in EMRT, das der Gesetzgeber bisher nicht wollte, nun aber mit der exorbitant verlängerten Zurechnungszeit dazu einlädt. Daher, der Beitrag/Hinweis von @Baldrian war gar nicht so uninteressant ...egal ob EM nun wirklich vorliegt oder nicht. Auf die *Scheiß-Zusatzanträge freuen wir uns alle natürlich ganz besonders ;-) Gruß w.
Baldrianam 06.03.2019 | 22:54
Zitat von Dolf anzeigenausblenden
Eine noch bessere Variante. Beantrage die volle EMR mit 10,8% Abschläge.
So ein Vorschlag kann nur von einem Troll kommen!
Im Gegenteil. Mit Nachdenken kommen Sie drauf, warum der Vorschlag an sich gar nicht so abwegig ist. Die ALG-Variante dürfte aber finanziell die etwas bessere Variante sein. Zu Bedenken ist aber, ob eine etwaige Betriebsrente ansteht, die mit dem Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt ist. Gruß w.
Ich habe grade einen bösen Schnupfen und die zehn Jahre bis zur Altersrente sind mir irgendwie zuviel. Kann ich auch eine EMR beantragen? Bewilligung scheint momentan einfach zu sein...
Klar doch, Sie können jederzeit einen Antrag stellen. Vorrausgesetzt Ihr Hausarzt/Fachärzte stehen hinter Ihnen. Im übrigen sind bis zu 43% alle genehmigte EMR Anträge auf seelische Beschwerden genehmigt worden (siehe DRV Statistik).
DRVam 07.03.2019 | 10:14
Zitat von Dolf anzeigenausblenden
Eine noch bessere Variante. Beantrage die volle EMR mit 10,8% Abschläge.
So ein Vorschlag kann nur von einem Troll kommen!
Im Gegenteil. Mit Nachdenken kommen Sie drauf, warum der Vorschlag an sich gar nicht so abwegig ist. Die ALG-Variante dürfte aber finanziell die etwas bessere Variante sein. Zu Bedenken ist aber, ob eine etwaige Betriebsrente ansteht, die mit dem Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt ist. Gruß w.
Ich habe grade einen bösen Schnupfen und die zehn Jahre bis zur Altersrente sind mir irgendwie zuviel. Kann ich auch eine EMR beantragen? Bewilligung scheint momentan einfach zu sein...
Hallo W*lfgang! Das genau ist die Reaktion wenn von Erwerbsminderungsrente gesprochen wird, die aber gar nicht zur Debatte steht oder stand! Man sollte eben nicht etwas in Anfragen hineindichten.
Berateram 08.03.2019 | 05:22
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Man sollte eben nicht etwas in Anfragen hineindichten.
...wäre ich Dichter, würde ich Bücher schreiben ;-) Bin ich dem RV-Recht halbswegs gewachsen, bewerte/analysiere ich Fragen UND Nebenbeiträge und gebe eine gezielte Hilfe/Prognose im Detail dazu ab ...macht irgendwie den Unterschied zwischen uns aus, zwischen richtig lesen und 'Hobby-DRVler' *g Gruß w.
Wenn man mehr Zeit als genug hat, wie Sie anscheinend, kann man natürlich sein Wissen ausbreiten und über Dinge lamentieren, die gar nicht gefragt sind. In der Praxis einer Auskunfts- und Beratungsstelle sieht das ein wenig anders aus. Da muss man sich auf das Wesentliche konzentrieren und kann eben nicht noch herumphylosophieren. Viele Ihrer Beiträge lassen doch auf eine hohe Selbverliebtheit und den Glauben, man selbst sei eine Koryphäe und unersetzbar, schließen. Sie sollten sich nicht zu wichtig nehmen, da kann man sehr schnell geerdet werden. Im Übrigen kommt so etwas bei Ihren Mitmenschen und/oder Versicherten gar nicht gut an. Genau aus diesem Grunde scheinen Sie auch Zeit im Überfluss zu haben. Denken Sie mal drüber nach.
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