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Rentenablehnung

von Suse29.02.2008 | 13:33
1448 Ansichten
4 Antworten

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Meine Frage: Wie oft kann ich gegen eine Ablehnung zur EM-Rente Widerspruch einlegen? Gehts nach 2-maliger Ablehnung dann gleich vors Gericht? Muß ich nochmals zum Gutachter? (In REha war ich schon) Danke für die Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gegen jeden Rentenablehner den Sie bekommen, können Sie einmal Widerspuch einlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie noch die Möglichkeit der Klageerhebung.

3 Antworten

Antoniusam 29.02.2008 | 13:59
Sobald das Widerspruchsverfahren offiziell per Widerspruchsbescheid beendet wurde, bleibt Ihnen nur noch der Klageweg. MfG
Antoniusam 29.02.2008 | 14:02
Ich empfehle Ihnen, sachkundigen Rat bei einem Sozialverband einzuholen. Die vertreten Sie gegen einen geringen Jahresbeitrag sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor Gericht ! (www.sovd.de oder www.vdk.de) MfG
___am 29.02.2008 | 22:17
Zum gleichen Rentenantrag gibt es jeweils nur ein Widerspruchsverfahren. Sollten Sie also mehrere Anträge nacheinander stellen, müssen Sie, so wie es auch in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung "Ihr Recht" am Ende des Bescheides steht, immer wieder das Widerspruchsverfahren erneut durchlaufen, bevor Sie Klage erheben können, auch wenn Sie beim 23sten Rentenantrag den 23sten Ablehnungsbescheid erhalten. Die frühere Alternative, unmittelbar Klage zu erheben, ist wegen der häufig unnötigen Belastung der Sozialgerichtsbarkeit schon lange abgeschafft worden. Der VdK erhebt von bisher-Nicht-Mitgliedern eine Gebühr für die Vertretung.
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