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Rentenablehnung - Klage.

von Verleorau25.06.2007 | 12:31
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5 Antworten

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Hallo liebes Forum, wer kann mir Raten: Rentenantrag sowie Widerspruch wurden abgelehnt. VdK hat Klage eingereicht. Werde im Oktober ausgesteuert, muß mich dann auf dem Ar- beitsamt melden. Kann ein Jahr Arbeits- losengeld, obwohl ich in einem ungekün- digten Arbeitsverhältnis stehe, erhalten. Was passiert danach, wenn bis dahin noch nicht entschieden wurde? Muß ich dann, bevor ich in Hartz IV ab- rutsche, meine Arbeit wieder aufnehmen, obwohl ich gesundheitlich vielleicht immer noch nicht in der Lage bin? Liebe Grüße an Leidensgenossen Verleo

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Was wäre wenn, kann niemand wissen.

Bei einem Klageverfahren - etwa wegen der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente - sollte aber zumindest mit einer Dauer von einem Jahr gerechnet werden, bis es zu einer Entscheidung ggf. auch einem sogen. Erörterungstermin kommt.

Nähere Auskünfte sind ohne Kenntnis des Falles (der Akten etc.) online ohnehin nicht möglich.

Über Höhe und Anspruchsdauer der Leistungen der Agentur für Arbeit sollten Sie sich vor Ort bei der Agentur informieren. Soweit der Anspruch auf ALG I erschöpft ist, Krankengeld nicht gezahlt wird und noch keine Entscheidung im Rentenverfahren getroffen wurde, stehen - je nach finanz. Bedarf - u.a. (www.tacheles-sozialhilfe.de) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu.

Soweit das Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich fortbesteht und Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeiten können, ist die Beschäftsigungsaufnahme natürlich angezeigt.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es verbleibt bei den vorherigen Ausführungen, zumal auch der letzte Beitrag immer erst den Praxistest bestehen muss; wenn dies auch ein netter Hinweis ist...

MfG

3 Antworten

Leidensgenosseam 25.06.2007 | 23:26
Stellen Sie möglichst unverzüglich einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter. Achten Sie jedoch darauf, daß die Ärzte von der zuständigen Stelle nur die Unterlagen bzw. Auskünfte Ihrer Ärzte erhalten und nicht die der DRV, damit ein unabhängiges Gutachten erstellt wird. Ärzte haben einen systemimmanenten Hang zum undifferenzierten und unkritischen Abschreiben. Um das zu Gewährleisten, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt, der Sie auf § 76 SGB X hinweisen wird. Welche Empfehlung er Ihnen geben wird, weiß ich natürlich nicht. M.W. gibt es auch kein Gesetz, welches Sie verpflichtet Ihre Privatgeheimnisse zu Ihrem mutmaßlichen Schaden zu offenbaren, denn Sie halten ja die DRV-Gutachten für falsch. Beraten Sie das also mit dem Kollegen vom VdK.
Verleoam 26.06.2007 | 12:18
Bin schon seit 20 Jahren schwerbehindert (GdB 70%), aber es heißt ja - schwerbehindert ist nicht gleich erwerbsgemindert, oder??
Schadeam 26.06.2007 | 12:41
Schwerbehinderung und Erwerbsminderung sind in der Tat unterschiedliche Begriffe. Sie beweisen es ja: seit 20 Jahren SB und dennoch waren Sie zumindest bislang nicht erwerbsgemindert. Bsp: ein beinamputierter Büromensch kann wohl seine Tätigkeit weitermachen, wäre er Handwerker hätte er wahrscheinlich ein Problem...
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