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Rentenabrechnung

von wolfgang22.07.2008 | 08:43
1238 Ansichten
4 Antworten

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Bin Baujahr 1951 Berufbeginn 1965 Habe Ende 2006 ein ATZ-Vertrag unterschrieben Rentenbeginn:2013 mit 62.Jahren FRAGE: Rentenbrechung von 1965 oder 1968 (17.Jahre) Gruss Anton

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Beginn der Rentenberechnung ist der erste Pflichtbeitrag. Das 17. Lebensjahr ist nur dann maßgebend, wenn voher noch keine rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt wurden.

3 Antworten

Happyam 22.07.2008 | 08:53
guten morgen wolfgang, 1965 Beginn, da ab diesem Zeitpunkt Beitragszeiten vorliegen. ab dem 17.Lj. geht's erst los, wenn es sich um Anrechnungszeiten handelt. p.s. Haben Sie ab 1965 eine Lehre absolviert? Wenn ja, ist diese als solches im Versicherungsverlauf gekennzeichnet? Wenn nein, Lehrvertrag und Prüfungszeugnis an die DRV, zwecks Kennzeichnung! MfG Happy
Vorsichtam 22.07.2008 | 08:50
Moin! Wenn ab dem 14.Lebensjahr Arbeitszeiten, also Beschäftigungs -oder Beitragszeiten (das ist auch eine Lehrzeit) zurückgelegt wurden, dann ab dem 14.Lj. Sollten Sie bis 17. eine Schule besucht haben, dann ist die Zeit vor Vollendung des 17.Lj. nicht anrechenbar (nach jetzigem Recht) MfG
Ex-perteam 22.07.2008 | 10:19
Die Ausführungen von Vorsicht und Happy sind richtig.
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