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Experten-Antwort

Rentenabschläge

von Martin11.01.2019 | 07:47
114 Ansichten
2 Antworten

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Seit Juni2018 im Krankengeld.Bin 63 Jahre und geh im Juli in die Altersrente. Nun Aufforderung bis 18.02. durch Kk zur Reha. Angenommen man spricht eine evtl. Erwerbsminderung aus, mit wieviel Monaten rückwirkend muss man mit Abschlägen von 0,3 Prozent rechnen? MG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

wie Sie der Antwort von „Nebel“ bereits entnehmen können, ist eine zielgerichtete Beantwortung der Frage auf Basis Ihrer Angaben kaum möglich. Sie sollten sich daher in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Nebelam 11.01.2019 | 08:39
mit ihren rudimentären Angaben ist das eher ein Stochern im Nebel... Angenommen, sie werden im Juni 2019 dann 63 Jahre alt, sind sie vermutlich im Juni 1956 geboren. Die Altersrente zum 01.07.2019 wäre dann -10,2% Abschläge (bei Schwerbehinderung -3,0%). Eine EM Rente zum SELBEN Zeitpunkt hätte ohne §§ 264d, 77 Abs. 4 ivm 51 Abs. 3a SGB VI)wäre mit Abschlägen iHv -4,2% behaftet, liegt Vertrauensschutz für EM Rente vor, dann gar -0,0%. Bezogen auf einen möglichen EM Rentenbeginn 02/2019 wären es -5,7% bzw -1,5%. Unabhängig davon: Eine 2019 beginnende EM Rente wird dank der neuen Regelung zur Zurechnungszeit sehr wahrscheinlich deutlich höher ausfallen als eine Altersrente, sogar als eine solche ohne Abschläge! Mehr Infos sind mit ihren wenigen Angaben nicht möglich.
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