Der Gesetzgeber hat bei der Altersrente wegen Altersteilzeit Abschläge vorgesehen. Sollte bezüglich dieses Sachverhalts zu einem späteren Zeitpunkt eine andere Rechtsauffassung bestehen, können Sie jederzeit einen Antrag auf Überprüfung Ihrer Rente bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch hinsichtlich der Widerspruchsrücknahme, sich direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen.