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Rentenabschläge

von Dieter05.10.2009 | 18:23
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin nach Altersteilzeit mit 60Jahren in Rente gegangen.Habe Widerspruch gegen die Abschläge eingelegt.Da nun durch Entscheidungen die Abschläge als zumutbar erklärt wurden, habe ich ein Schreiben von der Rentenversicherung erhalten das ich den Widerspruch zurück nehmen soll. Was soll ich davon halten und was ist wen die Entscheidung über die Abschläge einmal anders Entschieden wird. Wer kann mir eine Antwort geben. Danke Dieter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Gesetzgeber hat bei der Altersrente wegen Altersteilzeit Abschläge vorgesehen. Sollte bezüglich dieses Sachverhalts zu einem späteren Zeitpunkt eine andere Rechtsauffassung bestehen, können Sie jederzeit einen Antrag auf Überprüfung Ihrer Rente bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.

Wir empfehlen Ihnen jedoch hinsichtlich der Widerspruchsrücknahme, sich direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen.

6 Antworten

Wolfgangam 05.10.2009 | 19:21
Hallo Dieter, > Da nun durch Entscheidungen die Abschläge als zumutbar erklärt wurden ... >... und was ist wen die Entscheidung über die Abschläge einmal anders Entschieden wird. Das Bundesverfassungsgericht als höchste Gerichtsinstanz in Deutschland hat entschieden - das hat quasi Gesetzescharakter und ist bindend, bestätigt sowohl die gesetzlichen Regelungen zu den Rentenabschlägen bei den Altersrenten, wie auch die (richtige) Auslegung/Anwendung durch die Rentenversicherung. Entscheidungen zu den Abschlägen bei Altersrenten werden künftig genauso ausfallen bzw. erst gar nicht zur Entscheidung angenommen werden. Vom wem erwarten Sie denn noch eine andere/positivere Entscheidung? (gut, wenn Sie sich persönlich bis zum EuGH durchkämpfen wollen ;-) Die Rücknahme Ihres Widerspruchs erspart nur unnötige Verwaltungsarbeit - auch das kostet ... Sollte es gesetzliche Änderungen geben - mal schauen, was schwarz-gelb so ausheckt - ...fragen Sie ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten, ob er für Sie unterstützende und rückwirkenden Regelungen sieht, die zu Lasten aller finanzierbar sind und er Ihren Widerspruch/Klage/Revision für aussichtsreich hält. Gruß w.
Gerhardam 05.10.2009 | 19:41
Hallo Dieter, bin auch in ATZ und gehe mit Abschlag in Rente. Aber ich wußte doch als ich meinen ATZ-Vertrag unterschrieben habe, wie hoch mein Abschlag ist. Viele Firmen auch der öffentl.Dienst unterschreiben nur Verträge mit dem erstmöglichen Renteneintritt. Wenn schon ATZ,dann will der Arbeitgeber die Leute so schnell wie möglich los werden. Die einzige Möglichkeit ist nach der ATZ noch arbeitslos melden, dann mit weniger Abschlag in Rente. Gruß
Wolfgangam 05.10.2009 | 19:57
Hallo Gerhard, alo nach ATZ im ÖD ? ...nunja, mit dem bisschen ALG (Bemessungsentgelt nicht das vorherige Vollzeiteinkommen) nach Sperrzeit, keine Rente, keine VBL ...und wie ist es mit der (mikrigen) Ausgleichszahlung seitens des Arbeitgeber bezogen auf dem Abschlag, wenn keine gekürzte Rente folgt ? ...von dem höheren Steuerbetrag bei späterem Renteneintritt mal abgesehen. Und bis dahin fällt der BA sehr sehr viel ein, den Arbeitsuchenden zu fördern und zu FORDERN - die schönen Seiten des Leben sehen anders aus ;-) Doch, das wird sich rechnen ...irgendwann, wenn die Dritten aus dem Mund fallen ;-) Gruß w. ...muss jeder Betroffene (ÖD) selber wissen/rechnen/erleiden - und dann entscheiden.
Gerhardam 05.10.2009 | 20:35
Hallo Wolfgang, Ihre Meinung ist zutreffend. Aber manche müssen auch im öffentl. Dienst schwer arbeiten. Wenn ich nach ATZ 4 J. früher Zuhause bin, ist das eine lange Zeit. Noch länger mit 2 Bandscheiben.OP. Aber diese Zahlung als Ausgleich für den Abschlag ist ein Witz.
Schadeam 05.10.2009 | 23:47
Das wussten Sie doch als Sie den ATZ Vertrag abgeschlossen haben, dass Sie bei Renbtenbeginn mit 60 die 18% Abschlag haben! Warum das ganze Gedöhns mit Widerspruch und Co - absolut unnötige Beschäftigungstherapie für die Verwaltung, die nur Kosten produziert. Und glauben Sie im Ernst, dass mal jemand (also der Bundestag) diese Gesetze ändert und dann noch rückwirkend, wo leben Sie denn?
Wolfgangam 06.10.2009 | 21:39
Hallo Gerhard, ich führe gra/ kurzfristig ein paar Hundert Beratungen in Sachen ATZ und Rente/VBL vor Auslaufen des TV ATZ im ÖD durch - ich kann da auch nur mit nackten Zahlen sowohl als auch, mit allen Alternativ-Rechnungen, aufwarten ...von dem ganzen Drumherum mal abgesehen (nachgelagerte Besteuerung im Rahmen des Progressionsvorbehalts des Aufstockungsbetrags - wird auch zu Überraschungen führen, was 83 % 'Netto' wirklich heißt ;-) Seine persönliche/finanzielle/familiäre Situation dran auszurichten - die Entscheidung fällt jeder für sich - da gibts keinen Rat zu. Gruß w.
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