Sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und Sie zu Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch (GdB von mindestens 50) anerkannt sind, besteht die Möglichkeit die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 63. Lebensjahr zu beanspruchen. Die Rente würde dann ohne Abschlag berechnet.