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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Kurt,
sofern Sie sich auf die Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente beziehen, sollten Sie entweder Widerspruch gegen den Bescheid einlagen oder erneut einen Antrag auf Neuberechnung dieser Rente stellen und gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Hallo Kurt,
hier scheint ein Missverständnis von Beginn an vorzuliegen.
Die anhängigen Widerspruchsverfahren bezüglich der Rentenabschläge beziehen sich ausschließlich auf die Erwerbsminderungsrenten mit dem Rentenbeginn ab 01.01.2001.
Die vorzeitigen Altersrenten ab dem 60.Lebensjahr sind davon nicht betroffen.
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